Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt
Was der Kita-Platz in Aachen kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Aachen für Kinder ab 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 94,00 € im Monat. Bis 54.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 120.001 Euro gilt der Höchstsatz von 436,00 €. Das sind 13 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 94,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 54.000 Euro
- Beitragsfrei
- 436,00 €
- Höchstsatz
- 6
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 120.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Aachen für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Aachen zahlen
- Alle 6 Einkommensstufen der Satzung vom 01.01.2023, für Kinder ab 3 Jahren und unter 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Aachen, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 54.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Aachen gar nichts. Ab 120.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 68.000 Euro: ein Euro mehr kostet 154,00 € im Monat.
Was Eltern in Aachen tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder ab 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder ab 3 Jahren
- 45 Std./Woche
94,00 €
im Monat
Einkommensstufe 2 von 6, das macht 1.128 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder ab 3 Jahren
- 45 Std./Woche
326,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 6, das macht 3.912 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in der Fassung des 7. Nachtrags vom 22.06.2023, Anlage 1 (gültig ab 01.01.2023), Fassung vom 01.01.2023. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, wobei Kinderbetreuungskosten ausdrücklich nicht abgezogen werden dürfen. Verluste aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten sind nicht gegenzurechnen. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhalt und Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt decken, dazu Elterngeld über 300 Euro im Monat und bei Beamten ein Zuschlag von 10 Prozent; Kindergeld bleibt außen vor, ab dem dritten Kind mindern die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Gerechnet wird über das ganze Kalenderjahr, für das der Beitrag festgesetzt wird: Solange es noch nicht feststeht, setzt die Stadt vorläufig nach dem Vorjahr fest und rechnet später ab. Wer Angaben oder Nachweise schuldig bleibt, zahlt nach der höchsten Einkommensgruppe.
| Jahreseinkommen | ab 3 Jahren | unter 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 94,00 € | 145,00 € |
| 90.000 Euro | 326,00 € | 378,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 9.168,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Aachen von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 9.168,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder ab 3 Jahren | 42 | 94,00 € | 3.948,00 € |
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 145,00 € | 5.220,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 9.168,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 6 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in der Fassung des 7. Nachtrags vom 22.06.2023, Anlage 1 (gültig ab 01.01.2023), Fassung vom 01.01.2023. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Aachen, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Aachen sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
54.000 bis 120.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
ab 3 Jahren / unter 3 Jahren
In Aachen sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Aachen bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 126,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Gezählt wird über alle Betreuungsformen hinweg: Kindertageseinrichtung, offener Ganztag und Kindertagespflege zusammen. Voll und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 436,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Aachen festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Aachen, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.
Zuständig ist Stadt Aachen, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren
6 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 54.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 54.001 bis 68.000Euro | 54,50 € | 61,00 € | 94,00 € |
| 68.001 bis 87.000Euro | 141,00 € | 160,00 € | 248,00 € |
| 87.001 bis 105.000Euro | 200,00 € | 221,00 € | 326,00 € |
| 105.001 bis 120.000Euro | 255,00 € | 276,00 € | 381,00 € |
| über 120.000Euro | 310,00 € | 331,00 € | 436,00 € |
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
6 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 54.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 54.001 bis 68.000Euro | 122,50 € | 135,50 € | 145,00 € |
| 68.001 bis 87.000Euro | 261,00 € | 295,00 € | 328,00 € |
| 87.001 bis 105.000Euro | 305,00 € | 336,00 € | 378,00 € |
| 105.001 bis 120.000Euro | 360,00 € | 391,00 € | 433,00 € |
| über 120.000Euro | 415,00 € | 446,00 € | 488,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Aachen liegt 13 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Aachen
436,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
557,79 €
im Monat
Das sind 6.693,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Aachen liegt damit 13 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Gezählt wird über alle Betreuungsformen hinweg: Kindertageseinrichtung, offener Ganztag und Kindertagespflege zusammen. Voll zu zahlen ist der Beitrag für das Kind, für das nach der gewählten Form der höchste Betrag anfiele; für das zweite Kind wird die Hälfte fällig, ab dem dritten Kind nichts mehr. Kinder, deren Betreuung ohnehin beitragsfrei ist, zählen bei der Reihenfolge mit, und lässt sich keine Reihenfolge feststellen, geht das ältere Kind vor. Zusätzlich gilt eine Deckelung: Sind Kinder zugleich landesrechtlich beitragsfrei und Geschwisterkinder, ist höchstens die Differenz zwischen beiden Beträgen zu zahlen.
Verpflegung. Die Satzung setzt kein Essensgeld fest, sie grenzt es nur ab. § 2 Abs. 3 Satz 2 sagt: In dem Elternbeitrag sind keine Verpflegungskosten enthalten. Eine Höhe, eine Obergrenze oder ein Verfahren dafür steht nicht in der Satzung, und auch die Anlage 1 kennt keine Verpflegungsspalte.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, wobei Kinderbetreuungskosten ausdrücklich nicht abgezogen werden dürfen. Verluste aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten sind nicht gegenzurechnen. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhalt und Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt decken, dazu Elterngeld über 300 Euro im Monat und bei Beamten ein Zuschlag von 10 Prozent; Kindergeld bleibt außen vor, ab dem dritten Kind mindern die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Gerechnet wird über das ganze Kalenderjahr, für das der Beitrag festgesetzt wird: Solange es noch nicht feststeht, setzt die Stadt vorläufig nach dem Vorjahr fest und rechnet später ab. Wer Angaben oder Nachweise schuldig bleibt, zahlt nach der höchsten Einkommensgruppe. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Aachen kommt mit sechs Einkommensstufen aus, der gröbsten Staffel im Bestand, und die Sprünge dazwischen sind entsprechend hart: Bei 45 Wochenstunden und einem Kind unter drei Jahren steigt der Beitrag beim Übergang von 68.000 auf 87.000 Euro Jahreseinkommen von 145 auf 328 Euro. Dafür liegt die Freigrenze mit 54.000 Euro deutlich höher als anderswo. Die Stadt ist kreisangehörig, führt aber ein eigenes Jugendamt: Für sie gilt nicht die Tabelle der StädteRegion Aachen, und die Unterschiede sind erheblich. Eine Spalte über 45 Wochenstunden gibt es nicht, der Höchstbetrag ist 436 Euro für ein Kind ab drei Jahren und 488 Euro darunter. Die Tabelle gilt unverändert seit dem 01.01.2023, eine jährliche Fortschreibung sieht die Satzung nicht vor.
Häufige Fragen aus Aachen
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Aachen?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder ab 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 94,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 6 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 436,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Aachen den Höchstsatz?
- Ab 120.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, wobei Kinderbetreuungskosten ausdrücklich nicht abgezogen werden dürfen. Verluste aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten sind nicht gegenzurechnen. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhalt und Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt decken, dazu Elterngeld über 300 Euro im Monat und bei Beamten ein Zuschlag von 10 Prozent; Kindergeld bleibt außen vor, ab dem dritten Kind mindern die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Gerechnet wird über das ganze Kalenderjahr, für das der Beitrag festgesetzt wird: Solange es noch nicht feststeht, setzt die Stadt vorläufig nach dem Vorjahr fest und rechnet später ab. Wer Angaben oder Nachweise schuldig bleibt, zahlt nach der höchsten Einkommensgruppe.
- Wer setzt den Beitrag in Aachen fest?
- Stadt Aachen, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Aachen für Geschwisterkinder?
- Gezählt wird über alle Betreuungsformen hinweg: Kindertageseinrichtung, offener Ganztag und Kindertagespflege zusammen. Voll zu zahlen ist der Beitrag für das Kind, für das nach der gewählten Form der höchste Betrag anfiele; für das zweite Kind wird die Hälfte fällig, ab dem dritten Kind nichts mehr. Kinder, deren Betreuung ohnehin beitragsfrei ist, zählen bei der Reihenfolge mit, und lässt sich keine Reihenfolge feststellen, geht das ältere Kind vor. Zusätzlich gilt eine Deckelung: Sind Kinder zugleich landesrechtlich beitragsfrei und Geschwisterkinder, ist höchstens die Differenz zwischen beiden Beträgen zu zahlen.
- Ist das Mittagessen in Aachen im Beitrag enthalten?
- Die Satzung setzt kein Essensgeld fest, sie grenzt es nur ab. § 2 Abs. 3 Satz 2 sagt: In dem Elternbeitrag sind keine Verpflegungskosten enthalten. Eine Höhe, eine Obergrenze oder ein Verfahren dafür steht nicht in der Satzung, und auch die Anlage 1 kennt keine Verpflegungsspalte.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Aachen, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in der Fassung des 7. Nachtrags vom 22.06.2023, Anlage 1 (gültig ab 01.01.2023) Fassung vom 01.01.2023
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.