Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Kreis Wesel kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kreis Wesel für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 289,00 € im Monat. Bis 20.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 85.001 Euro gilt der Höchstsatz von 553,00 €. Das sind 13 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 289,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 20.000 Euro
- Beitragsfrei
- 553,00 €
- Höchstsatz
- 8
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 85.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Kreis Wesel für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kreis Wesel zahlen
- Alle 8 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2021, für Kinder unter 3 Jahren und ab Vollendung des 3. Lebensjahres
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Kreis Wesel, Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 20.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kreis Wesel gar nichts. Ab 85.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 49.000 Euro: ein Euro mehr kostet 107,00 € im Monat.
Was Eltern in Kreis Wesel tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
111,00 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 8, das macht 1.332 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
289,00 €
im Monat
Einkommensstufe 5 von 8, das macht 3.468 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
553,00 €
im Monat
Einkommensstufe 8 von 8, das macht 6.636 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung des Kreises Wesel vom 07.04.2021 über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder, § 9 Beitragssatz, Fassung vom 01.08.2021. Maßgeblich für das Einkommen: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld, Eigenheimzulage und Baukindergeld bleiben außer Ansatz. Abgezogen werden ab dem dritten Kind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und die nach Steuerrecht nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | ab Vollendung des 3. Lebensjahres |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 111,00 € | 75,00 € |
| 55.000 Euro | 289,00 € | 195,00 € |
| 90.000 Euro | 553,00 € | 374,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 18.594,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kreis Wesel von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 18.594,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 289,00 € | 10.404,00 € |
| Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres | 42 | 195,00 € | 8.190,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 18.594,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 8 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung des Kreises Wesel vom 07.04.2021 über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder, § 9 Beitragssatz, Fassung vom 01.08.2021. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreis Wesel, Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kreis Wesel sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
20.000 bis 85.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / ab Vollendung des 3. Lebensjahres
In Kreis Wesel sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Kreis Wesel bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 235,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder wird es in Kindertagespflege betreut, ist der und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 553,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Kreis Wesel festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreis Wesel, Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit.
Zuständig ist Kreis Wesel, Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 20.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 20.001 bis 25.000Euro | 37,00 € | 50,00 € | 64,00 € |
| 25.001 bis 37.000Euro | 64,00 € | 87,00 € | 111,00 € |
| 37.001 bis 49.000Euro | 105,00 € | 142,00 € | 182,00 € |
| 49.001 bis 61.000Euro | 166,00 € | 226,00 € | 289,00 € |
| 61.001 bis 73.000Euro | 219,00 € | 298,00 € | 381,00 € |
| 73.001 bis 85.000Euro | 272,00 € | 370,00 € | 474,00 € |
| über 85.000Euro | 318,00 € | 432,00 € | 553,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres
8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 20.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 20.001 bis 25.000Euro | 20,00 € | 27,00 € | 43,00 € |
| 25.001 bis 37.000Euro | 35,00 € | 47,00 € | 75,00 € |
| 37.001 bis 49.000Euro | 57,00 € | 77,00 € | 123,00 € |
| 49.001 bis 61.000Euro | 90,00 € | 122,00 € | 195,00 € |
| 61.001 bis 73.000Euro | 119,00 € | 161,00 € | 258,00 € |
| 73.001 bis 85.000Euro | 148,00 € | 200,00 € | 320,00 € |
| über 85.000Euro | 173,00 € | 234,00 € | 374,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Kreis Wesel liegt 13 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Kreis Wesel
553,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
517,00 €
im Monat
Das sind 6.204,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Kreis Wesel liegt damit 13 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder wird es in Kindertagespflege betreut, ist der Beitrag für das Kind zu zahlen, für das sich der höchste ergibt. Für das zweite Kind mit dem nächsthöheren Beitrag werden 25 Prozent erhoben, jedes weitere gleichzeitig betreute Kind ist beitragsfrei.
Verpflegung. Die Satzung regelt allein den Elternbeitrag. Zum Mittagessen sagt sie nichts.
Welches Einkommen zählt. Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld, Eigenheimzulage und Baukindergeld bleiben außer Ansatz. Abgezogen werden ab dem dritten Kind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und die nach Steuerrecht nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Der Kreis Wesel stuft ein Kind nicht nach seinem Geburtstag ein, sondern nach einem Stichtag: Wer bis zum 1. November des begonnenen Kindergartenjahres drei Jahre alt wird, gilt für das ganze Jahr als drei Jahre alt und zahlt schon ab dem 1. August den niedrigeren Beitrag. Für das zweite Kind erlässt der Kreis den Beitrag nicht, sondern senkt ihn auf 25 Prozent. Alle Beträge stehen auf vollen Euro, die unterste Stufe reicht bis 20.000 Euro und ist beitragsfrei, die oberste beginnt über 85.000 Euro. Die Tabelle gilt seit dem 01.08.2021 unverändert: Die Satzung kennt keine Anpassungsklausel, und die Kreisrechtssammlung führt keine neuere Fassung.
Häufige Fragen aus Kreis Wesel
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Kreis Wesel?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 289,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 8 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 553,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Kreis Wesel den Höchstsatz?
- Ab 85.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld, Eigenheimzulage und Baukindergeld bleiben außer Ansatz. Abgezogen werden ab dem dritten Kind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und die nach Steuerrecht nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten.
- Wer setzt den Beitrag in Kreis Wesel fest?
- Kreis Wesel, Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Kreis Wesel für Geschwisterkinder?
- Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder wird es in Kindertagespflege betreut, ist der Beitrag für das Kind zu zahlen, für das sich der höchste ergibt. Für das zweite Kind mit dem nächsthöheren Beitrag werden 25 Prozent erhoben, jedes weitere gleichzeitig betreute Kind ist beitragsfrei.
- Ist das Mittagessen in Kreis Wesel im Beitrag enthalten?
- Die Satzung regelt allein den Elternbeitrag. Zum Mittagessen sagt sie nichts.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreis Wesel, Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung des Kreises Wesel vom 07.04.2021 über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder, § 9 Beitragssatz Fassung vom 01.08.2021
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.