Werkzeuge
Rechnen statt schätzen
Kurz beantwortet
Drei Rechnungen entscheiden, was ein Kita-Platz eine Familie am Ende kostet: der Beitrag aus der Satzung, der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 33 EStG und der Sonderausgabenabzug von 80 Prozent nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Alle drei laufen hier im Browser, ohne Anmeldung, mit offenen Grundlagen.
- 3
- Rechner
- 160
- Orte im Beitragsrechner
- 0
- übertragene Daten
mit echter Satzungstabelle
alles läuft im Browser
Was Sie hier ausrechnen können
3 Rechner, jeder für genau eine Frage. Sie steht in der Überschrift der Karte.
Was kostet mich der Kita-Platz im Monat?Ort wählen, Alter, Betreuungsumfang und Jahreseinkommen eingeben. Der Rechner nimmt die Beitragstabelle der geltenden Satzung und nennt neben dem Betrag die Einkommensstufe und die Fundstelle.kommunales OrtsrechtWas bringt ein Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber wirklich?Der Zuschuss zur Kinderbetreuung ist steuer- und sozialabgabenfrei, wenn er zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Der Rechner zeigt, was beim Beschäftigten ankommt und was denselben Nettobetrag als Gehaltserhöhung kosten würde.§ 3 Nr. 33 EStGWie viel bekomme ich vom Kita-Beitrag über die Steuer zurück?Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar. Der Rechner trennt das nicht absetzbare Essensgeld ab, wendet Prozentsatz und Höchstbetrag an und nennt die tatsächliche Entlastung nach Ihrem Steuersatz.§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG