Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt
Was der Kita-Platz in Kamp-Lintfort kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kamp-Lintfort für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 260,00 € im Monat. Bis 37.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 120.001 Euro gilt der Höchstsatz von 580,00 €. Das sind 9 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 260,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 37.000 Euro
- Beitragsfrei
- 580,00 €
- Höchstsatz
- 13
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 120.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Kamp-Lintfort für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kamp-Lintfort zahlen
- Alle 13 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 3 Jahren und ab 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Kamp-Lintfort, Elternbeiträge KITA als zuständige Stelle, mit Anschrift und Rufnummer
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 37.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kamp-Lintfort gar nichts. Ab 120.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 37.000 Euro: ein Euro mehr kostet 190,00 € im Monat.
Was Eltern in Kamp-Lintfort tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
260,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 13, das macht 3.120 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
440,00 €
im Monat
Einkommensstufe 9 von 13, das macht 5.280 Euro im Jahr.
Grundlage ist Höhe der Elternbeiträge in Kamp-Lintfort, Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ab 01.08.2026, inhaltlich die Anlage zur Elternbeitragssatzung vom 02.04.2026, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Verluste aus anderen Einkunftsarten und Verluste des zusammen veranlagten Ehegatten werden nicht verrechnet. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, bei einer lebenslänglichen Versorgung zusätzlich 10 Prozent. Abgezogen werden die Werbungskosten und die steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten, ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind auch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | ab 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 260,00 € | 180,00 € |
| 90.000 Euro | 440,00 € | 310,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 16.920,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kamp-Lintfort von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 16.920,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 260,00 € | 9.360,00 € |
| Kinder ab 3 Jahren | 42 | 180,00 € | 7.560,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 16.920,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 13 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Höhe der Elternbeiträge in Kamp-Lintfort, Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ab 01.08.2026, inhaltlich die Anlage zur Elternbeitragssatzung vom 02.04.2026, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Kamp-Lintfort, Elternbeiträge KITA.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kamp-Lintfort sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
37.000 bis 120.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / ab 3 Jahren
In Kamp-Lintfort sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Kamp-Lintfort bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 155,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder die Kindertagespflege, ist nur der Beitrag für und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 580,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Kamp-Lintfort festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Kamp-Lintfort, Elternbeiträge KITA.
Zuständig ist Stadt Kamp-Lintfort, Elternbeiträge KITA, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
13 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 37.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 37.001 bis 43.000Euro | 100,00 € | 145,00 € | 190,00 € |
| 43.001 bis 49.000Euro | 125,00 € | 175,00 € | 225,00 € |
| 49.001 bis 55.000Euro | 160,00 € | 210,00 € | 260,00 € |
| 55.001 bis 61.000Euro | 195,00 € | 250,00 € | 300,00 € |
| 61.001 bis 67.000Euro | 250,00 € | 300,00 € | 335,00 € |
| 67.001 bis 73.000Euro | 275,00 € | 330,00 € | 370,00 € |
| 73.001 bis 80.000Euro | 300,00 € | 360,00 € | 405,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 325,00 € | 390,00 € | 440,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 350,00 € | 420,00 € | 475,00 € |
| 100.001 bis 110.000Euro | 375,00 € | 450,00 € | 510,00 € |
| 110.001 bis 120.000Euro | 400,00 € | 480,00 € | 545,00 € |
| über 120.000Euro | 425,00 € | 510,00 € | 580,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren
13 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 37.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 37.001 bis 43.000Euro | 70,00 € | 100,00 € | 130,00 € |
| 43.001 bis 49.000Euro | 90,00 € | 120,00 € | 160,00 € |
| 49.001 bis 55.000Euro | 110,00 € | 150,00 € | 180,00 € |
| 55.001 bis 61.000Euro | 135,00 € | 175,00 € | 210,00 € |
| 61.001 bis 67.000Euro | 175,00 € | 210,00 € | 235,00 € |
| 67.001 bis 73.000Euro | 190,00 € | 230,00 € | 260,00 € |
| 73.001 bis 80.000Euro | 210,00 € | 250,00 € | 280,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 230,00 € | 270,00 € | 310,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 245,00 € | 295,00 € | 330,00 € |
| 100.001 bis 110.000Euro | 260,00 € | 315,00 € | 360,00 € |
| 110.001 bis 120.000Euro | 280,00 € | 335,00 € | 380,00 € |
| über 120.000Euro | 300,00 € | 360,00 € | 405,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Kamp-Lintfort liegt 9 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Kamp-Lintfort
580,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
490,00 €
im Monat
Das sind 5.880,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Kamp-Lintfort liegt damit 9 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder die Kindertagespflege, ist nur der Beitrag für das Kind zu zahlen, für das sich der höchste ergibt; für das zweite und jedes weitere fällt nichts an. Kommt ein Kind im Offenen Ganztag hinzu, zahlt es den halben Beitrag, und den vollen dann, wenn sich für das Kind in der Kita Beitragsfreiheit ergibt.
Verpflegung. Das Mittagessen ist im Elternbeitrag nicht enthalten. Der Träger darf dafür ein Entgelt verlangen.
Welches Einkommen zählt. Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Verluste aus anderen Einkunftsarten und Verluste des zusammen veranlagten Ehegatten werden nicht verrechnet. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, bei einer lebenslänglichen Versorgung zusätzlich 10 Prozent. Abgezogen werden die Werbungskosten und die steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten, ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind auch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Kamp-Lintfort rechnet in runden Schritten: 100, 145 und 190 Euro für ein Kind unter drei Jahren bei 25, 35 und 45 Wochenstunden. Bis 37.000 Euro wird nichts erhoben, die oberste Stufe beginnt über 120.000 Euro. Wer die Dienstleistungsseite der Stadt liest, findet dort einen Widerspruch: Der Frageteil sagt weiterhin, Kinder zwischen dem dritten Lebensjahr und dem Schuleintritt seien in allen Einkommensstufen beitragsfrei, während die Tabelle darunter für genau diese Kinder Beträge ausweist. Maßgeblich ist die Tabelle, denn sie ist die Anlage zur Satzung vom 02.04.2026, die zum 01.08.2026 in Kraft getreten ist und zwei ältere Satzungen abgelöst hat.
Häufige Fragen aus Kamp-Lintfort
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Kamp-Lintfort?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 260,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 13 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 580,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Kamp-Lintfort den Höchstsatz?
- Ab 120.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Verluste aus anderen Einkunftsarten und Verluste des zusammen veranlagten Ehegatten werden nicht verrechnet. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, bei einer lebenslänglichen Versorgung zusätzlich 10 Prozent. Abgezogen werden die Werbungskosten und die steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten, ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind auch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG.
- Wer setzt den Beitrag in Kamp-Lintfort fest?
- Stadt Kamp-Lintfort, Elternbeiträge KITA, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Kamp-Lintfort für Geschwisterkinder?
- Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder die Kindertagespflege, ist nur der Beitrag für das Kind zu zahlen, für das sich der höchste ergibt; für das zweite und jedes weitere fällt nichts an. Kommt ein Kind im Offenen Ganztag hinzu, zahlt es den halben Beitrag, und den vollen dann, wenn sich für das Kind in der Kita Beitragsfreiheit ergibt.
- Ist das Mittagessen in Kamp-Lintfort im Beitrag enthalten?
- Das Mittagessen ist im Elternbeitrag nicht enthalten. Der Träger darf dafür ein Entgelt verlangen.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Kamp-Lintfort, Elternbeiträge KITA, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Höhe der Elternbeiträge in Kamp-Lintfort, Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ab 01.08.2026, inhaltlich die Anlage zur Elternbeitragssatzung vom 02.04.2026 Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.