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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt

Was der Kita-Platz in Krefeld kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Krefeld für Betreute Kinder über 2 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 155,00 € im Monat. Bis 19.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 150.001 Euro gilt der Höchstsatz von 477,00 €. Das sind 4 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

155,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 19.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

477,00 €
Höchstsatz

ab 150.001 Euro

15
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Krefeld für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Krefeld zahlen
  • Alle 15 Einkommensstufen der Satzung vom 01.01.2025, für Kinder Betreute Kinder über 2 Jahre und Betreute Kinder unter 2 Jahre
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 19.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Krefeld gar nichts. Ab 150.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 30.700 Euro: ein Euro mehr kostet 75,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Krefeld tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Betreute Kinder über 2 Jahre, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Betreute Kinder über 2 Jahre
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Betreute Kinder über 2 Jahre
  • 45 Std./Woche

155,00 €

im Monat

Einkommensstufe 7 von 15, das macht 1.860 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Betreute Kinder über 2 Jahre
  • 45 Std./Woche

354,00 €

im Monat

Einkommensstufe 11 von 15, das macht 4.248 Euro im Jahr.

Grundlage ist Merkblatt zum Elternbeitrag der Stadt Krefeld, Beitragstabelle inklusive OGS und Tagespflege, zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen, Fassung vom 01.01.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das Jahreseinkommen der Eltern als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; bei Lohn und Gehalt in der Regel der Bruttojahreslohn des Vorjahres abzüglich der Werbungskostenpauschale. Steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und Sozialleistungen zählen mit, ausdrücklich Sozialgeld, Elterngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld, gesetzliche Rente, Wohngeld, Krankengeld und BAföG. Das Kindergeld zählt nicht mit. Verluste aus einer Einkunftsart dürfen andere Einkünfte nicht mindern, auch nicht zwischen Ehegatten. Wer Anspruch auf lebenslängliche Versorgung hat, etwa Beamte und Mandatsträger, bekommt zehn Prozent aufgeschlagen. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Grundlage ist das Vorjahr; ändert sich das Einkommen, wird auf das laufende Jahr umgestellt und rückwirkend korrigiert. Wer keine Erklärung abgibt, zahlt den Höchstbeitrag.

JahreseinkommenBetreute Kinder über 2 JahreBetreute Kinder unter 2 Jahre
30.000 Eurofreifrei
55.000 Euro155,00 €269,00 €
90.000 Euro354,00 €405,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 14.826,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Krefeld von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 14.826,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Betreute Kinder über 2 Jahre54155,00 €8.370,00 €
Betreute Kinder unter 2 Jahre24269,00 €6.456,00 €
Zusammen78-14.826,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 15 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist das Jahreseinkommen der Eltern als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; bei Lohn und Gehalt in der Regel der Bruttojahreslohn des Vorjahres abzüglich der Werbungskostenpauschale. Steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und Sozialleistungen zählen mit, ausdrücklich Sozialgeld, Elterngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld, gesetzliche Rente, Wohngeld, Krankengeld und BAföG. Das Kindergeld zählt nicht mit. Verluste aus einer Einkunftsart dürfen andere Einkünfte nicht mindern, auch nicht zwischen Ehegatten. Wer Anspruch auf lebenslängliche Versorgung hat, etwa Beamte und Mandatsträger, bekommt zehn Prozent aufgeschlagen. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Grundlage ist das Vorjahr; ändert sich das Einkommen, wird auf das laufende Jahr umgestellt und rückwirkend korrigiert. Wer keine Erklärung abgibt, zahlt den Höchstbeitrag.

Beitrag im Monat

129,00 €

Einkommensstufe
6 von 15
Stufe reicht
42.901 bis 49.100 Euro
Im Jahr
1.548,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Merkblatt zum Elternbeitrag der Stadt Krefeld, Beitragstabelle inklusive OGS und Tagespflege, zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen, Fassung vom 01.01.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Krefeld sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

19.000 bis 150.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

Betreute Kinder über 2 Jahre / Betreute Kinder unter 2 Jahre

In Krefeld sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Krefeld bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 307,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Kita, die Kindertagespflege oder eine Offene Ganztagsschule, ist nur ein Beitrag f und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 477,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Das Merkblatt sagt zum Mittagessen nichts. Weder Verpflegungsbeitrag noch Essensgeld kommen darin vor.

Wer den Beitrag in Krefeld festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung.

Zuständig ist Stadt Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Betreute Kinder über 2 Jahre

15 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 19k
freibis 25k
freibis 31k
75,00 €bis 37k
88,00 €bis 43k
129,00 €bis 49k
155,00 €bis 55k
215,00 €bis 61k
281,00 €bis 69k
309,00 €bis 78k
354,00 €bis 90k
383,00 €bis 105k
401,00 €bis 125k
451,00 €bis 150k
477,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 30.700 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 75,00 €. Das sind 75,00 € im Monat und 900,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 19.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
19.001 bis 24.500Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
24.501 bis 30.700Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.701 bis 36.800Euro38,00 €54,00 €75,00 €
36.801 bis 42.900Euro44,00 €63,00 €88,00 €
42.901 bis 49.100Euro64,00 €92,00 €129,00 €
49.101 bis 55.200Euro77,00 €110,00 €155,00 €
55.201 bis 61.400Euro107,00 €154,00 €215,00 €
61.401 bis 68.900Euro141,00 €201,00 €281,00 €
68.901 bis 77.900Euro170,00 €221,00 €309,00 €
77.901 bis 90.000Euro170,00 €253,00 €354,00 €
90.001 bis 105.000Euro170,00 €273,00 €383,00 €
105.001 bis 125.000Euro170,00 €286,00 €401,00 €
125.001 bis 150.000Euro170,00 €322,00 €451,00 €
über 150.000Euro170,00 €341,00 €477,00 €
Betreute Kinder über 2 Jahre, 15 Einkommensstufen. Quelle: Merkblatt zum Elternbeitrag der Stadt Krefeld, Beitragstabelle inklusive OGS und Tagespflege, zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen, Fassung vom 01.01.2025.

Beitragstabelle für Betreute Kinder unter 2 Jahre

15 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 19k
freibis 25k
freibis 31k
131,00 €bis 37k
161,00 €bis 43k
221,00 €bis 49k
269,00 €bis 55k
322,00 €bis 61k
349,00 €bis 69k
365,00 €bis 78k
405,00 €bis 90k
453,00 €bis 105k
492,00 €bis 125k
563,00 €bis 150k
591,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 30.700 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 131,00 €. Das sind 131,00 € im Monat und 1.572,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 19.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
19.001 bis 24.500Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
24.501 bis 30.700Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.701 bis 36.800Euro80,00 €102,00 €131,00 €
36.801 bis 42.900Euro98,00 €125,00 €161,00 €
42.901 bis 49.100Euro135,00 €172,00 €221,00 €
49.101 bis 55.200Euro164,00 €209,00 €269,00 €
55.201 bis 61.400Euro197,00 €251,00 €322,00 €
61.401 bis 68.900Euro213,00 €271,00 €349,00 €
68.901 bis 77.900Euro223,00 €284,00 €365,00 €
77.901 bis 90.000Euro248,00 €315,00 €405,00 €
90.001 bis 105.000Euro277,00 €352,00 €453,00 €
105.001 bis 125.000Euro301,00 €383,00 €492,00 €
125.001 bis 150.000Euro344,00 €438,00 €563,00 €
über 150.000Euro361,00 €459,00 €591,00 €
Betreute Kinder unter 2 Jahre, 15 Einkommensstufen. Quelle: Merkblatt zum Elternbeitrag der Stadt Krefeld, Beitragstabelle inklusive OGS und Tagespflege, zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen, Fassung vom 01.01.2025.

Ist das viel oder wenig?

Krefeld liegt 4 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder Betreute Kinder über 2 Jahre, bei 45 Stunden pro Woche

Krefeld

477,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

516,79 €

im Monat

Das sind 6.201,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Krefeld zählt maßgeblich ist das Jahreseinkommen der Eltern als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; bei Lohn und Gehalt in der Regel der Bruttojahreslohn des Vorjahres abzüglich der Werbungskostenpauschale. Steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und Sozialleistungen zählen mit, ausdrücklich Sozialgeld, Elterngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld, gesetzliche Rente, Wohngeld, Krankengeld und BAföG. Das Kindergeld zählt nicht mit. Verluste aus einer Einkunftsart dürfen andere Einkünfte nicht mindern, auch nicht zwischen Ehegatten. Wer Anspruch auf lebenslängliche Versorgung hat, etwa Beamte und Mandatsträger, bekommt zehn Prozent aufgeschlagen. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Grundlage ist das Vorjahr; ändert sich das Einkommen, wird auf das laufende Jahr umgestellt und rückwirkend korrigiert. Wer keine Erklärung abgibt, zahlt den Höchstbeitrag, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Krefeld liegt damit 4 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Kita, die Kindertagespflege oder eine Offene Ganztagsschule, ist nur ein Beitrag fällig, und zwar der höchste der in Frage kommenden. Für das zweite und jedes weitere Kind entfällt er ganz. Ob die Kinder dieselbe Einrichtung besuchen, spielt keine Rolle. Beitragsfrei ist außerdem, wer bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet hat, vom Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres an bis zur Einschulung.

Verpflegung. Das Merkblatt sagt zum Mittagessen nichts. Weder Verpflegungsbeitrag noch Essensgeld kommen darin vor.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen der Eltern als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; bei Lohn und Gehalt in der Regel der Bruttojahreslohn des Vorjahres abzüglich der Werbungskostenpauschale. Steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und Sozialleistungen zählen mit, ausdrücklich Sozialgeld, Elterngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld, gesetzliche Rente, Wohngeld, Krankengeld und BAföG. Das Kindergeld zählt nicht mit. Verluste aus einer Einkunftsart dürfen andere Einkünfte nicht mindern, auch nicht zwischen Ehegatten. Wer Anspruch auf lebenslängliche Versorgung hat, etwa Beamte und Mandatsträger, bekommt zehn Prozent aufgeschlagen. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Grundlage ist das Vorjahr; ändert sich das Einkommen, wird auf das laufende Jahr umgestellt und rückwirkend korrigiert. Wer keine Erklärung abgibt, zahlt den Höchstbeitrag. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Krefeld zieht die Altersgrenze beim zweiten Geburtstag und nicht, wie fast alle Nachbarn, beim dritten. Die Spalte für 25 Wochenstunden gilt zugleich für die Kindertageseinrichtung, die Kindertagespflege und die Offene Ganztagsschule, und in ihr steht ab der zehnten Einkommensstufe sechsmal derselbe Betrag von 170,00 Euro, während die fünf anderen Spalten weiter steigen. Der Grund für diesen Deckel steht nicht im Merkblatt. Die Staffel läuft in fünfzehn Stufen bis über 150.000 Euro, die ersten drei sind beitragsfrei. Der Beitrag läuft auch während der Ferienschließung weiter.

Häufige Fragen aus Krefeld

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Krefeld?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Betreute Kinder über 2 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 155,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 15 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 477,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Krefeld den Höchstsatz?
Ab 150.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das Jahreseinkommen der Eltern als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; bei Lohn und Gehalt in der Regel der Bruttojahreslohn des Vorjahres abzüglich der Werbungskostenpauschale. Steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und Sozialleistungen zählen mit, ausdrücklich Sozialgeld, Elterngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld, gesetzliche Rente, Wohngeld, Krankengeld und BAföG. Das Kindergeld zählt nicht mit. Verluste aus einer Einkunftsart dürfen andere Einkünfte nicht mindern, auch nicht zwischen Ehegatten. Wer Anspruch auf lebenslängliche Versorgung hat, etwa Beamte und Mandatsträger, bekommt zehn Prozent aufgeschlagen. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Grundlage ist das Vorjahr; ändert sich das Einkommen, wird auf das laufende Jahr umgestellt und rückwirkend korrigiert. Wer keine Erklärung abgibt, zahlt den Höchstbeitrag.
Wer setzt den Beitrag in Krefeld fest?
Stadt Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Krefeld für Geschwisterkinder?
Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Kita, die Kindertagespflege oder eine Offene Ganztagsschule, ist nur ein Beitrag fällig, und zwar der höchste der in Frage kommenden. Für das zweite und jedes weitere Kind entfällt er ganz. Ob die Kinder dieselbe Einrichtung besuchen, spielt keine Rolle. Beitragsfrei ist außerdem, wer bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet hat, vom Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres an bis zur Einschulung.
Ist das Mittagessen in Krefeld im Beitrag enthalten?
Das Merkblatt sagt zum Mittagessen nichts. Weder Verpflegungsbeitrag noch Essensgeld kommen darin vor.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.