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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt

Was der Kita-Platz in Alsdorf kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Alsdorf für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 282,00 € im Monat. Bis 24.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 156.001 Euro gilt der Höchstsatz von 692,00 €. Das sind 39 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

282,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 24.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

692,00 €
Höchstsatz

ab 156.001 Euro

13
Einkommensstufen

1 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Alsdorf für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Alsdorf zahlen
  • Alle 13 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2024, für Kinder jeden Alters
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Alsdorf, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 24.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Alsdorf gar nichts. Ab 156.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 24.000 Euro: ein Euro mehr kostet 113,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Alsdorf tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder jeden Alters, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

113,00 €

im Monat

Einkommensstufe 2 von 13, das macht 1.356 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

282,00 €

im Monat

Einkommensstufe 4 von 13, das macht 3.384 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

422,00 €

im Monat

Einkommensstufe 7 von 13, das macht 5.064 Euro im Jahr.

Grundlage ist Anlage zu § 18 Abs. 3 der Satzung der Stadt Alsdorf über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen vom 01.12.2010 in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 21.03.2024, in Kraft ab 01.08.2024, Fassung vom 01.08.2024. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt ausländischer Einkünfte. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Zu den Unterhaltsleistungen zählt auch der Unterhalt, den ein Elternteil von einem Partner erhält, der nicht Vater oder Mutter des Kindes ist; er wird vereinfacht mit drei Siebteln des verfügbaren Nettoeinkommens angesetzt. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 oder 150 Euro. Wer keine Angaben macht, zahlt den höchsten Beitrag.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 21.996,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Alsdorf von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 21.996,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder jeden Alters78282,00 €21.996,00 €
Zusammen78-21.996,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 13 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt ausländischer Einkünfte. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Zu den Unterhaltsleistungen zählt auch der Unterhalt, den ein Elternteil von einem Partner erhält, der nicht Vater oder Mutter des Kindes ist; er wird vereinfacht mit drei Siebteln des verfügbaren Nettoeinkommens angesetzt. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 oder 150 Euro. Wer keine Angaben macht, zahlt den höchsten Beitrag.

Beitrag im Monat

171,00 €

Einkommensstufe
3 von 13
Stufe reicht
36.001 bis 48.000 Euro
Im Jahr
2.052,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage zu § 18 Abs. 3 der Satzung der Stadt Alsdorf über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen vom 01.12.2010 in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 21.03.2024, in Kraft ab 01.08.2024, Fassung vom 01.08.2024. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Alsdorf, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Alsdorf sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

24.000 bis 156.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

jeden Alters

In Alsdorf sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Alsdorf bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 257,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder nehmen sie Kindertagespflege in Anspruch, und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 692,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung sagt zum Mittagessen nichts. Weder Verpflegung noch Essensgeld kommen in der Anlage vor.

Wer den Beitrag in Alsdorf festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Alsdorf, Jugendamt.

Zuständig ist Stadt Alsdorf, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder jeden Alters

13 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 24k
113,00 €bis 36k
171,00 €bis 48k
282,00 €bis 60k
355,00 €bis 72k
391,00 €bis 84k
422,00 €bis 96k
477,00 €bis 108k
521,00 €bis 120k
564,00 €bis 132k
605,00 €bis 144k
649,00 €bis 156k
692,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 24.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 113,00 €. Das sind 113,00 € im Monat und 1.356,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 24.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
24.001 bis 36.000Euro72,00 €79,00 €113,00 €
36.001 bis 48.000Euro107,00 €117,00 €171,00 €
48.001 bis 60.000Euro171,00 €184,00 €282,00 €
60.001 bis 72.000Euro214,00 €234,00 €355,00 €
72.001 bis 84.000Euro234,00 €255,00 €391,00 €
84.001 bis 96.000Euro250,00 €275,00 €422,00 €
96.001 bis 108.000Euro285,00 €313,00 €477,00 €
108.001 bis 120.000Euro313,00 €350,00 €521,00 €
120.001 bis 132.000Euro342,00 €385,00 €564,00 €
132.001 bis 144.000Euro373,00 €422,00 €605,00 €
144.001 bis 156.000Euro405,00 €459,00 €649,00 €
über 156.000Euro435,00 €497,00 €692,00 €
Kinder jeden Alters, 13 Einkommensstufen. Quelle: Anlage zu § 18 Abs. 3 der Satzung der Stadt Alsdorf über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen vom 01.12.2010 in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 21.03.2024, in Kraft ab 01.08.2024, Fassung vom 01.08.2024.

Ist das viel oder wenig?

Alsdorf liegt 39 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder jeden Alters, bei 45 Stunden pro Woche

Alsdorf

692,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

301,79 €

im Monat

Das sind 3.621,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Alsdorf zählt maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt ausländischer Einkünfte. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Zu den Unterhaltsleistungen zählt auch der Unterhalt, den ein Elternteil von einem Partner erhält, der nicht Vater oder Mutter des Kindes ist; er wird vereinfacht mit drei Siebteln des verfügbaren Nettoeinkommens angesetzt. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 oder 150 Euro. Wer keine Angaben macht, zahlt den höchsten Beitrag, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Alsdorf liegt damit 39 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder nehmen sie Kindertagespflege in Anspruch, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Beitragsfrei ist außerdem, wer bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet, und zwar vom Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres an bis zur Einschulung. Wer Leistungen nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, zahlt nichts; dasselbe gilt bei Kinderzuschlag oder Wohngeld und für Pflegepersonen.

Verpflegung. Die Satzung sagt zum Mittagessen nichts. Weder Verpflegung noch Essensgeld kommen in der Anlage vor.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt ausländischer Einkünfte. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Zu den Unterhaltsleistungen zählt auch der Unterhalt, den ein Elternteil von einem Partner erhält, der nicht Vater oder Mutter des Kindes ist; er wird vereinfacht mit drei Siebteln des verfügbaren Nettoeinkommens angesetzt. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 oder 150 Euro. Wer keine Angaben macht, zahlt den höchsten Beitrag. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Alsdorf staffelt nicht nach Alter: Ein Krippenkind kostet bei gleichem Einkommen und gleicher Stundenzahl genau so viel wie ein Kindergartenkind. Dafür läuft die Staffel weiter als fast überall sonst, in dreizehn Stufen bis über 156.000 Euro Jahreseinkommen. Die Kindertagespflege hat eine eigene Tabelle mit denselben Beträgen, nur sind ihre Zeitstufen anders geschnitten: über 10 bis 25, über 25 bis 35 und über 35 bis 45 Stunden. Wer eine Einrichtung besucht und ergänzend Kindertagespflege nutzt, zahlt insgesamt einen Beitrag nach dem Stundenbudget 45.

Häufige Fragen aus Alsdorf

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Alsdorf?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 282,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 13 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 692,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Alsdorf den Höchstsatz?
Ab 156.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt ausländischer Einkünfte. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Zu den Unterhaltsleistungen zählt auch der Unterhalt, den ein Elternteil von einem Partner erhält, der nicht Vater oder Mutter des Kindes ist; er wird vereinfacht mit drei Siebteln des verfügbaren Nettoeinkommens angesetzt. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 oder 150 Euro. Wer keine Angaben macht, zahlt den höchsten Beitrag.
Wer setzt den Beitrag in Alsdorf fest?
Stadt Alsdorf, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Alsdorf für Geschwisterkinder?
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder nehmen sie Kindertagespflege in Anspruch, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Beitragsfrei ist außerdem, wer bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet, und zwar vom Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres an bis zur Einschulung. Wer Leistungen nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, zahlt nichts; dasselbe gilt bei Kinderzuschlag oder Wohngeld und für Pflegepersonen.
Ist das Mittagessen in Alsdorf im Beitrag enthalten?
Die Satzung sagt zum Mittagessen nichts. Weder Verpflegung noch Essensgeld kommen in der Anlage vor.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Alsdorf, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.