Zum Inhalt springen
Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt

Was der Kita-Platz in Schwerte kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Schwerte für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 167,00 € im Monat. Gezahlt wird ab dem ersten Euro, ab 105.000 Euro gilt der Höchstsatz von 666,00 €. Das sind 34 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

167,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

keine
Beitragsfrei

Freigrenze in der Satzung

666,00 €
Höchstsatz

ab 105.000 Euro

11
Einkommensstufen

1 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Schwerte für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Schwerte zahlen
  • Alle 11 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder jeden Alters
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Schwerte, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. In Schwerte wird ab dem ersten Euro Einkommen gezahlt. Ab 105.000 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 104.999 Euro: ein Euro mehr kostet 120,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Schwerte tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder jeden Alters, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

93,00 €

im Monat

Einkommensstufe 1 von 11, das macht 1.116 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

167,00 €

im Monat

Einkommensstufe 4 von 11, das macht 2.004 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

449,00 €

im Monat

Einkommensstufe 9 von 11, das macht 5.388 Euro im Jahr.

Grundlage ist Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen sowie die Finanzierung der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich vom 09.07.2026, Anlage 1, Beitragstabelle ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, von der Satzung Bruttoeinkommen genannt, vermindert um die nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG anerkannten Sonderausgaben für Kinderbetreuungskosten. Ein Verlustausgleich zwischen Einkunftsarten oder mit dem zusammen veranlagten Ehegatten oder Partner ist ausgeschlossen. Hinzuzurechnen sind ausländische Einkünfte, steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Pflegegeld und Blindengeld bleiben außen vor, ebenso Kindergeld und Elterngeld bis zur Höhe des § 10 BEEG. Bei einer Schwerbehinderung des Kindes werden Jahrespauschalen abgesetzt, beginnend bei 500 Euro für einen Grad der Behinderung von 30 bis unter 50 und 1.000 Euro von 50 bis unter 80.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 13.026,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Schwerte von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 13.026,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder jeden Alters78167,00 €13.026,00 €
Zusammen78-13.026,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 11 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, von der Satzung Bruttoeinkommen genannt, vermindert um die nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG anerkannten Sonderausgaben für Kinderbetreuungskosten. Ein Verlustausgleich zwischen Einkunftsarten oder mit dem zusammen veranlagten Ehegatten oder Partner ist ausgeschlossen. Hinzuzurechnen sind ausländische Einkünfte, steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Pflegegeld und Blindengeld bleiben außen vor, ebenso Kindergeld und Elterngeld bis zur Höhe des § 10 BEEG. Bei einer Schwerbehinderung des Kindes werden Jahrespauschalen abgesetzt, beginnend bei 500 Euro für einen Grad der Behinderung von 30 bis unter 50 und 1.000 Euro von 50 bis unter 80.

Beitrag im Monat

136,00 €

Einkommensstufe
3 von 11
Stufe reicht
45.000 bis 52.499 Euro
Im Jahr
1.632,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen sowie die Finanzierung der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich vom 09.07.2026, Anlage 1, Beitragstabelle ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Schwerte, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Schwerte sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

11 Stufen

Die Stufe entscheidet. Welches Einkommen zählt, definiert die Satzung.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

jeden Alters

In Schwerte sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Schwerte bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 295,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Schwerte unterscheidet drei Fälle. Nehmen mehrere Kinder nur Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch, wird und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 666,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Beiträge enthalten keine Verpflegungskosten. Der Träger einer Kindertageseinrichtung kann nach § 51 Abs. 3 KiBiz ein Entgelt für das Mittagessen erheben, und in der offenen Ganztagsschule rechnen die Träger die Mittagsverpflegung gesondert ab. Im Rahmen der zeitsicheren Schule und der Randzeitenbetreuung gibt es gar kein Mittagessen. Einen Betrag nennt die Satzung nicht.

Wer den Beitrag in Schwerte festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Schwerte, Jugendamt.

Zuständig ist Stadt Schwerte, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder jeden Alters

11 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
93,00 €bis 37k
114,00 €bis 45k
136,00 €bis 52k
167,00 €bis 60k
203,00 €bis 67k
247,00 €bis 75k
302,00 €bis 82k
368,00 €bis 90k
449,00 €bis 97k
546,00 €bis 105k
666,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 104.999 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 546,00 €, einen Euro darüber 666,00 €. Das sind 120,00 € im Monat und 1.440,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
30.000 bis 37.499Euro53,00 €73,00 €93,00 €
37.500 bis 44.999Euro63,00 €88,00 €114,00 €
45.000 bis 52.499Euro78,00 €107,00 €136,00 €
52.500 bis 59.999Euro93,00 €130,00 €167,00 €
60.000 bis 67.499Euro115,00 €159,00 €203,00 €
67.500 bis 74.999Euro137,00 €193,00 €247,00 €
75.000 bis 82.499Euro168,00 €235,00 €302,00 €
82.500 bis 89.999Euro204,00 €287,00 €368,00 €
90.000 bis 97.499Euro250,00 €349,00 €449,00 €
97.500 bis 104.999Euro304,00 €425,00 €546,00 €
über 104.999Euro371,00 €519,00 €666,00 €
Kinder jeden Alters, 11 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen sowie die Finanzierung der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich vom 09.07.2026, Anlage 1, Beitragstabelle ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Schwerte liegt 34 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder jeden Alters, bei 45 Stunden pro Woche

Schwerte

666,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

327,79 €

im Monat

Das sind 3.933,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Schwerte zählt einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, von der Satzung Bruttoeinkommen genannt, vermindert um die nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG anerkannten Sonderausgaben für Kinderbetreuungskosten. Ein Verlustausgleich zwischen Einkunftsarten oder mit dem zusammen veranlagten Ehegatten oder Partner ist ausgeschlossen. Hinzuzurechnen sind ausländische Einkünfte, steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Pflegegeld und Blindengeld bleiben außen vor, ebenso Kindergeld und Elterngeld bis zur Höhe des § 10 BEEG. Bei einer Schwerbehinderung des Kindes werden Jahrespauschalen abgesetzt, beginnend bei 500 Euro für einen Grad der Behinderung von 30 bis unter 50 und 1.000 Euro von 50 bis unter 80, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Schwerte liegt damit 34 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Schwerte unterscheidet drei Fälle. Nehmen mehrere Kinder nur Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch, wird der Beitrag für das teuerste Kind fällig und für das zweite und jedes weitere nichts; ist ein Kind nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, entfällt der Beitrag für alle weiteren Kinder. Sind alle Kinder im Primarbereich, zahlt das erste voll, das zweite die Hälfte und das dritte und jedes weitere nichts. Sind die Betreuungsformen gemischt, zahlt das Kind im Primarbereich die Hälfte, und ab dem dritten Kind entfällt die Beitragspflicht. Drittes Kind ist dabei immer das drittjüngste.

Verpflegung. Die Beiträge enthalten keine Verpflegungskosten. Der Träger einer Kindertageseinrichtung kann nach § 51 Abs. 3 KiBiz ein Entgelt für das Mittagessen erheben, und in der offenen Ganztagsschule rechnen die Träger die Mittagsverpflegung gesondert ab. Im Rahmen der zeitsicheren Schule und der Randzeitenbetreuung gibt es gar kein Mittagessen. Einen Betrag nennt die Satzung nicht.

Welches Einkommen zählt. Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, von der Satzung Bruttoeinkommen genannt, vermindert um die nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG anerkannten Sonderausgaben für Kinderbetreuungskosten. Ein Verlustausgleich zwischen Einkunftsarten oder mit dem zusammen veranlagten Ehegatten oder Partner ist ausgeschlossen. Hinzuzurechnen sind ausländische Einkünfte, steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Pflegegeld und Blindengeld bleiben außen vor, ebenso Kindergeld und Elterngeld bis zur Höhe des § 10 BEEG. Bei einer Schwerbehinderung des Kindes werden Jahrespauschalen abgesetzt, beginnend bei 500 Euro für einen Grad der Behinderung von 30 bis unter 50 und 1.000 Euro von 50 bis unter 80. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Schwerte staffelt nicht nach Alter: Für Kinder unter und über drei Jahren gilt dieselbe Tabelle, dafür aber in neun Wochenstundenbändern von 5 bis 45 Stunden, feiner als fast überall sonst. Die Einkommensspalte nennt Untergrenzen, sie beginnt bei 30.000 Euro und steigt in Schritten von 7.500 Euro. Zwei Fortschreibungsklauseln stehen nebeneinander: Kita und Kindertagespflege steigen zum 1. August um 3 Prozent, aber nur wenn die Oberste Landesjugendbehörde eine positive Fortschreibungsrate meldet, und der Primarbereich steigt vom 01.08.2027 an ebenfalls jährlich um 3 Prozent. Deshalb druckt die Anlage jede Spalte doppelt, als alt und als neu. Für die Kindertagesbetreuung sind beide zum 01.08.2026 Zahl für Zahl gleich geblieben, in der Anlage für die offene Ganztagsschule dagegen nicht: Dort sinkt der Höchstbetrag von 267 auf 242 Euro, weil ein Erlass des Schulministeriums vom 26.01.2026 diese Grenze setzt. Eine Zahl fällt aus der Reihe und ist unverändert übernommen: Bei 97.500 Euro und 20 Wochenstunden stehen 211 Euro, wo die sonst durchgehend lineare Zeile rund 246 Euro erwarten ließe. Der Wert steht in beiden Spalten gleich und ist damit kein Lesefehler.

Häufige Fragen aus Schwerte

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Schwerte?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 167,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 11 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 93,00 € bis 666,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Schwerte den Höchstsatz?
Ab 105.000 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, von der Satzung Bruttoeinkommen genannt, vermindert um die nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG anerkannten Sonderausgaben für Kinderbetreuungskosten. Ein Verlustausgleich zwischen Einkunftsarten oder mit dem zusammen veranlagten Ehegatten oder Partner ist ausgeschlossen. Hinzuzurechnen sind ausländische Einkünfte, steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Pflegegeld und Blindengeld bleiben außen vor, ebenso Kindergeld und Elterngeld bis zur Höhe des § 10 BEEG. Bei einer Schwerbehinderung des Kindes werden Jahrespauschalen abgesetzt, beginnend bei 500 Euro für einen Grad der Behinderung von 30 bis unter 50 und 1.000 Euro von 50 bis unter 80.
Wer setzt den Beitrag in Schwerte fest?
Stadt Schwerte, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Schwerte für Geschwisterkinder?
Schwerte unterscheidet drei Fälle. Nehmen mehrere Kinder nur Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch, wird der Beitrag für das teuerste Kind fällig und für das zweite und jedes weitere nichts; ist ein Kind nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, entfällt der Beitrag für alle weiteren Kinder. Sind alle Kinder im Primarbereich, zahlt das erste voll, das zweite die Hälfte und das dritte und jedes weitere nichts. Sind die Betreuungsformen gemischt, zahlt das Kind im Primarbereich die Hälfte, und ab dem dritten Kind entfällt die Beitragspflicht. Drittes Kind ist dabei immer das drittjüngste.
Ist das Mittagessen in Schwerte im Beitrag enthalten?
Die Beiträge enthalten keine Verpflegungskosten. Der Träger einer Kindertageseinrichtung kann nach § 51 Abs. 3 KiBiz ein Entgelt für das Mittagessen erheben, und in der offenen Ganztagsschule rechnen die Träger die Mittagsverpflegung gesondert ab. Im Rahmen der zeitsicheren Schule und der Randzeitenbetreuung gibt es gar kein Mittagessen. Einen Betrag nennt die Satzung nicht.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Schwerte, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.