Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Velbert kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Velbert für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 0,00 € im Monat. Bis 80.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 200.001 Euro gilt der Höchstsatz von 890,00 €. Das sind 40 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 0,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 80.000 Euro
- Beitragsfrei
- 890,00 €
- Höchstsatz
- 14
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 200.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Velbert für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Velbert zahlen
- Alle 14 Einkommensstufen der Satzung vom 01.01.2025, für Kinder unter 3 Jahren und ab 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Velbert, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 80.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Velbert gar nichts. Ab 200.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 80.000 Euro: ein Euro mehr kostet 378,00 € im Monat.
Was Eltern in Velbert tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
378,00 €
im Monat
Einkommensstufe 2 von 14, das macht 4.536 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Velbert über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft mit Wirkung vom 01.01.2025. Die Beitragstabellen stehen im Satzungstext, getrennt nach Kindertagespflege und Kindertagesstätte., Fassung vom 01.01.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Velbert rechnet anders als die meisten. Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 nicht die Summe der positiven Einkünfte, sondern das zu versteuernde Einkommen: bei Gewinneinkünften der Gewinn, sonst der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, davon abgezogen die steuerlich anerkannten Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG. Hinzugerechnet werden Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen, und nach Abs. 2 steuerfreie Bezüge, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Nachgewiesen wird über einen aktuellen Einkommensteuerbescheid. Das ist eine deutlich engere Bemessungsgrundlage als anderswo, und sie erklärt zum Teil, warum die Staffel erst bei 80.000 Euro einsetzt.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | ab 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | frei | frei |
| 90.000 Euro | 378,00 € | 189,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 0,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Velbert von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 0,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder ab 3 Jahren | 42 | 0,00 € | 0,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 0,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 14 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Velbert über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft mit Wirkung vom 01.01.2025. Die Beitragstabellen stehen im Satzungstext, getrennt nach Kindertagespflege und Kindertagesstätte., Fassung vom 01.01.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Velbert, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Velbert sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
80.000 bis 200.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / ab 3 Jahren
In Velbert sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Velbert bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 395,56 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 11 Abs. 2 ist nur für ein Kind ein Beitrag zu erheben, wenn für mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzei und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 890,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Velbert festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Velbert, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Velbert, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
14 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 80.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 80.001 bis 90.000Euro | 210,00 € | 294,00 € | 378,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 235,00 € | 329,00 € | 423,00 € |
| 100.001 bis 110.000Euro | 259,44 € | 363,22 € | 467,00 € |
| 110.001 bis 120.000Euro | 283,89 € | 397,44 € | 511,00 € |
| 120.001 bis 130.000Euro | 308,89 € | 432,44 € | 556,00 € |
| 130.001 bis 140.000Euro | 333,33 € | 466,68 € | 600,00 € |
| 140.001 bis 150.000Euro | 358,33 € | 501,67 € | 645,00 € |
| 150.001 bis 160.000Euro | 383,33 € | 536,67 € | 690,00 € |
| 160.001 bis 170.000Euro | 407,78 € | 570,89 € | 734,00 € |
| 170.001 bis 180.000Euro | 432,22 € | 605,11 € | 778,00 € |
| 180.001 bis 190.000Euro | 457,22 € | 640,11 € | 823,00 € |
| 190.001 bis 200.000Euro | 482,22 € | 675,11 € | 868,00 € |
| über 200.000Euro | 494,44 € | 692,22 € | 890,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren
14 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 80.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 80.001 bis 90.000Euro | 105,00 € | 147,00 € | 189,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 117,50 € | 164,50 € | 211,50 € |
| 100.001 bis 110.000Euro | 129,72 € | 181,61 € | 233,50 € |
| 110.001 bis 120.000Euro | 141,94 € | 198,72 € | 255,50 € |
| 120.001 bis 130.000Euro | 154,44 € | 216,22 € | 278,00 € |
| 130.001 bis 140.000Euro | 166,67 € | 233,33 € | 300,00 € |
| 140.001 bis 150.000Euro | 179,17 € | 250,83 € | 322,50 € |
| 150.001 bis 160.000Euro | 191,67 € | 268,33 € | 345,00 € |
| 160.001 bis 170.000Euro | 203,89 € | 285,44 € | 367,00 € |
| 170.001 bis 180.000Euro | 216,11 € | 302,56 € | 389,00 € |
| 180.001 bis 190.000Euro | 228,61 € | 320,06 € | 411,50 € |
| 190.001 bis 200.000Euro | 241,11 € | 337,56 € | 434,00 € |
| über 200.000Euro | 247,22 € | 346,11 € | 445,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Velbert liegt 40 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Velbert
890,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
180,00 €
im Monat
Das sind 2.160,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Velbert liegt damit 40 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 11 Abs. 2 ist nur für ein Kind ein Beitrag zu erheben, wenn für mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig ein Platz in einer Tageseinrichtung, in öffentlich geförderter Kindertagespflege oder in der Offenen Ganztagsschule vorgehalten wird. Zahlkind ist das Kind, für das sich nach Einkommen und Betreuungsart der höchste Beitrag ergibt. Nach Abs. 3 sind auch die Geschwister eines landesrechtlich befreiten Kindes von der Beitragspflicht befreit.
Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest, sagt aber klar, was nicht enthalten ist: Die Mittagsverpflegung ist nicht eingeschlossen und gesondert an den jeweiligen Träger der Einrichtung zu zahlen.
Welches Einkommen zählt. Velbert rechnet anders als die meisten. Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 nicht die Summe der positiven Einkünfte, sondern das zu versteuernde Einkommen: bei Gewinneinkünften der Gewinn, sonst der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, davon abgezogen die steuerlich anerkannten Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG. Hinzugerechnet werden Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen, und nach Abs. 2 steuerfreie Bezüge, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Nachgewiesen wird über einen aktuellen Einkommensteuerbescheid. Das ist eine deutlich engere Bemessungsgrundlage als anderswo, und sie erklärt zum Teil, warum die Staffel erst bei 80.000 Euro einsetzt. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Velbert fängt spät an und hört spät auf. Die unterste Stufe reicht bis unter 80.000 Euro und kostet nichts; erst darüber setzt die Staffel ein und läuft dann in Schritten von 10.000 Euro bis über 200.000 Euro, vierzehn Stufen mit römischen Ziffern von I bis XIV. Beides zusammen ist ungewöhnlich: Kaum eine Nachbarstadt stellt bis 80.000 Euro frei, und kaum eine staffelt bis 200.000 Euro weiter. Erklären lässt es sich zum Teil aus dem engeren Einkommensbegriff. Die zweite Auffälligkeit ist die Systematik zwischen den Altersgruppen: Der Beitrag für ein Kind über drei Jahren ist in jeder Zelle genau die Hälfte des Beitrags für ein Kind darunter. Für die Kindertagespflege führt die Satzung eine eigene Tabelle mit sieben Zeitstufen; sie ist hier nicht abgebildet. Wer mehr als 45 Wochenstunden braucht, zahlt nach § 13 Abs. 2 den Satz der 45-Stunden-Spalte.
Häufige Fragen aus Velbert
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Velbert?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 0,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 14 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 890,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Velbert den Höchstsatz?
- Ab 200.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Velbert rechnet anders als die meisten. Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 nicht die Summe der positiven Einkünfte, sondern das zu versteuernde Einkommen: bei Gewinneinkünften der Gewinn, sonst der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, davon abgezogen die steuerlich anerkannten Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG. Hinzugerechnet werden Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen, und nach Abs. 2 steuerfreie Bezüge, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Nachgewiesen wird über einen aktuellen Einkommensteuerbescheid. Das ist eine deutlich engere Bemessungsgrundlage als anderswo, und sie erklärt zum Teil, warum die Staffel erst bei 80.000 Euro einsetzt.
- Wer setzt den Beitrag in Velbert fest?
- Stadt Velbert, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Velbert für Geschwisterkinder?
- Nach § 11 Abs. 2 ist nur für ein Kind ein Beitrag zu erheben, wenn für mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig ein Platz in einer Tageseinrichtung, in öffentlich geförderter Kindertagespflege oder in der Offenen Ganztagsschule vorgehalten wird. Zahlkind ist das Kind, für das sich nach Einkommen und Betreuungsart der höchste Beitrag ergibt. Nach Abs. 3 sind auch die Geschwister eines landesrechtlich befreiten Kindes von der Beitragspflicht befreit.
- Ist das Mittagessen in Velbert im Beitrag enthalten?
- Die Satzung setzt keinen Betrag fest, sagt aber klar, was nicht enthalten ist: Die Mittagsverpflegung ist nicht eingeschlossen und gesondert an den jeweiligen Träger der Einrichtung zu zahlen.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Velbert, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Velbert über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft mit Wirkung vom 01.01.2025. Die Beitragstabellen stehen im Satzungstext, getrennt nach Kindertagespflege und Kindertagesstätte. Fassung vom 01.01.2025
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.