Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Bornheim kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Bornheim für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 328,00 € im Monat. Bis 27.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 126.501 Euro gilt der Höchstsatz von 792,00 €. Das sind 24 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 328,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 27.000 Euro
- Beitragsfrei
- 792,00 €
- Höchstsatz
- 11
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 126.501 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Bornheim für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Bornheim zahlen
- Alle 11 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 3 Jahren und ab 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Bornheim, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 27.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Bornheim gar nichts. Ab 126.501 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 27.000 Euro: ein Euro mehr kostet 123,00 € im Monat.
Was Eltern in Bornheim tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
123,00 €
im Monat
Einkommensstufe 2 von 11, das macht 1.476 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
328,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 11, das macht 3.936 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
624,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 11, das macht 7.488 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage 1 zur Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule, Einkommensstufen und Beitragshöhe gemäß § 4 der Satzung für das Betreuungsjahr 2026/2027. Die Stadt veröffentlicht die Anlage für jedes Betreuungsjahr gesondert; die Satzung selbst gilt seit dem 01.08.2020 in der Fassung ab 01.08.2025., Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 2 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen. Hinzugerechnet werden nach Abs. 3 steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Art, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | ab 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 123,00 € | 82,00 € |
| 55.000 Euro | 328,00 € | 218,00 € |
| 90.000 Euro | 624,00 € | 416,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 20.964,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Bornheim von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 20.964,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 328,00 € | 11.808,00 € |
| Kinder ab 3 Jahren | 42 | 218,00 € | 9.156,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 20.964,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 11 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage 1 zur Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule, Einkommensstufen und Beitragshöhe gemäß § 4 der Satzung für das Betreuungsjahr 2026/2027. Die Stadt veröffentlicht die Anlage für jedes Betreuungsjahr gesondert; die Satzung selbst gilt seit dem 01.08.2020 in der Fassung ab 01.08.2025., Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Bornheim, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Bornheim sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
27.000 bis 126.501 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / ab 3 Jahren
In Bornheim sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Bornheim bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 315,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Bornheim staffelt die Ermäßigung, statt zu befreien. Nach § 7 Abs. 1 zahlen Erstkind und Zweitkind, wenn zwei oder mehr Kinde und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 792,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Bornheim festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Bornheim, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Bornheim, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
11 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 27.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 27.001 bis 38.500Euro | 74,00 € | 82,00 € | 123,00 € |
| 38.501 bis 49.500Euro | 139,00 € | 154,00 € | 233,00 € |
| 49.501 bis 60.500Euro | 196,00 € | 218,00 € | 328,00 € |
| 60.501 bis 71.500Euro | 268,00 € | 298,00 € | 446,00 € |
| 71.501 bis 82.500Euro | 322,00 € | 357,00 € | 537,00 € |
| 82.501 bis 93.500Euro | 375,00 € | 416,00 € | 624,00 € |
| 93.501 bis 104.500Euro | 405,00 € | 449,00 € | 673,00 € |
| 104.501 bis 115.500Euro | 428,00 € | 477,00 € | 711,00 € |
| 115.501 bis 126.500Euro | 447,00 € | 498,00 € | 747,00 € |
| über 126.500Euro | 477,00 € | 530,00 € | 792,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren
11 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 27.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 27.001 bis 38.500Euro | 48,00 € | 54,00 € | 82,00 € |
| 38.501 bis 49.500Euro | 92,00 € | 104,00 € | 154,00 € |
| 49.501 bis 60.500Euro | 131,00 € | 146,00 € | 218,00 € |
| 60.501 bis 71.500Euro | 179,00 € | 198,00 € | 298,00 € |
| 71.501 bis 82.500Euro | 215,00 € | 238,00 € | 357,00 € |
| 82.501 bis 93.500Euro | 249,00 € | 278,00 € | 416,00 € |
| 93.501 bis 104.500Euro | 271,00 € | 300,00 € | 449,00 € |
| 104.501 bis 115.500Euro | 287,00 € | 317,00 € | 475,00 € |
| 115.501 bis 126.500Euro | 299,00 € | 331,00 € | 497,00 € |
| über 126.500Euro | 318,00 € | 354,00 € | 529,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Bornheim liegt 24 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Bornheim
792,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
278,00 €
im Monat
Das sind 3.336,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Bornheim liegt damit 24 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Bornheim staffelt die Ermäßigung, statt zu befreien. Nach § 7 Abs. 1 zahlen Erstkind und Zweitkind, wenn zwei oder mehr Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig Kindertagespflege, eine Tageseinrichtung oder die Offene Ganztagsschule nutzen und die Stadt in allen Fällen festsetzt: das Erstkind den vollen Beitrag, das Zweitkind 62,5 Prozent davon, bei der Offenen Ganztagsschule 75 Prozent. Für das dritte und jedes weitere Kind wird nichts erhoben. Erstkind ist das Kind mit dem höchsten Beitrag, Zweitkind das mit dem zweithöchsten. Die Ermäßigung gilt ausdrücklich auch dann, wenn sie mit der Beitragsfreiheit nach § 50 KiBiz zusammentrifft.
Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest, sagt aber klar, was nicht enthalten ist: Das Verpflegungsentgelt steckt nicht im Elternbeitrag, sondern wird im Betreuungsvertrag mit der Einrichtung geregelt; in der Kindertagespflege verlangt es die Tagespflegeperson.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 2 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen. Hinzugerechnet werden nach Abs. 3 steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Art, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Die Anlage ist so gebaut, wie man Tabellen sonst nicht baut: Statt einer Spalte je Betreuungszeit druckt sie drei vollständige Blöcke untereinander, für 25, 35 und 45 Wochenstunden, jeder mit denselben elf Einkommensstufen. In jedem Block stehen vier Beträge nebeneinander, und die hinteren beiden sind nicht etwa eine weitere Altersgruppe, sondern derselbe Beitrag zu 62,5 Prozent: der Satz für das zweite Kind, gleich mit ausgedruckt. Die Einkommensgrenzen steigen ab 27.000 Euro in Schritten von 11.000 Euro bis 126.500 Euro. Die Altersgrenze liegt bei drei Jahren, und die jüngeren Kinder kosten rund die Hälfte mehr. Die Stadt veröffentlicht für jedes Betreuungsjahr eine eigene Anlage; die hier aufgenommene trägt den Vermerk Betreuungsjahr 2026/2027.
Häufige Fragen aus Bornheim
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Bornheim?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 328,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 11 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 792,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Bornheim den Höchstsatz?
- Ab 126.501 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 2 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen. Hinzugerechnet werden nach Abs. 3 steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Art, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts.
- Wer setzt den Beitrag in Bornheim fest?
- Stadt Bornheim, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Bornheim für Geschwisterkinder?
- Bornheim staffelt die Ermäßigung, statt zu befreien. Nach § 7 Abs. 1 zahlen Erstkind und Zweitkind, wenn zwei oder mehr Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig Kindertagespflege, eine Tageseinrichtung oder die Offene Ganztagsschule nutzen und die Stadt in allen Fällen festsetzt: das Erstkind den vollen Beitrag, das Zweitkind 62,5 Prozent davon, bei der Offenen Ganztagsschule 75 Prozent. Für das dritte und jedes weitere Kind wird nichts erhoben. Erstkind ist das Kind mit dem höchsten Beitrag, Zweitkind das mit dem zweithöchsten. Die Ermäßigung gilt ausdrücklich auch dann, wenn sie mit der Beitragsfreiheit nach § 50 KiBiz zusammentrifft.
- Ist das Mittagessen in Bornheim im Beitrag enthalten?
- Die Satzung setzt keinen Betrag fest, sagt aber klar, was nicht enthalten ist: Das Verpflegungsentgelt steckt nicht im Elternbeitrag, sondern wird im Betreuungsvertrag mit der Einrichtung geregelt; in der Kindertagespflege verlangt es die Tagespflegeperson.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Bornheim, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Anlage 1 zur Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule, Einkommensstufen und Beitragshöhe gemäß § 4 der Satzung für das Betreuungsjahr 2026/2027. Die Stadt veröffentlicht die Anlage für jedes Betreuungsjahr gesondert; die Satzung selbst gilt seit dem 01.08.2020 in der Fassung ab 01.08.2025. Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.