Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Kreis Siegen-Wittgenstein kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kreis Siegen-Wittgenstein für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 100,00 € im Monat. Bis 39.999 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 130.000 Euro gilt der Höchstsatz von 360,00 €. Das sind 28 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 100,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 39.999 Euro
- Beitragsfrei
- 360,00 €
- Höchstsatz
- 10
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 130.000 Euro
1 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Kreis Siegen-Wittgenstein für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kreis Siegen-Wittgenstein zahlen
- Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2023, für Kinder jeden Alters
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Kreis Siegen-Wittgenstein, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 39.999 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kreis Siegen-Wittgenstein gar nichts. Ab 130.000 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 39.999 Euro: ein Euro mehr kostet 70,00 € im Monat.
Was Eltern in Kreis Siegen-Wittgenstein tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder jeden Alters
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder jeden Alters
- 45 Std./Woche
100,00 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 10, das macht 1.200 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder jeden Alters
- 45 Std./Woche
260,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 10, das macht 3.120 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage 1 zur Beitragssatzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Erhebung von Elternbeiträgen, in Kraft ab 01.08.2023, Fassung vom 01.08.2023. Maßgeblich für das Einkommen: Die Anlage weist allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt der Satzungstext.
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 7.800,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kreis Siegen-Wittgenstein von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 7.800,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder jeden Alters | 78 | 100,00 € | 7.800,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 7.800,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage 1 zur Beitragssatzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Erhebung von Elternbeiträgen, in Kraft ab 01.08.2023, Fassung vom 01.08.2023. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreis Siegen-Wittgenstein, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kreis Siegen-Wittgenstein sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
39.999 bis 130.000 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
jeden Alters
In Kreis Siegen-Wittgenstein sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Kreis Siegen-Wittgenstein bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 126,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Die Anlage weist allein die Beträge aus. Die Geschwisterregelung steht im Satzungstext.
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 360,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Kreis Siegen-Wittgenstein festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreis Siegen-Wittgenstein, Jugendamt.
Zuständig ist Kreis Siegen-Wittgenstein, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder jeden Alters
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 39.999Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 40.000 bis 49.999Euro | 46,00 € | 50,00 € | 70,00 € |
| 50.000 bis 59.999Euro | 65,00 € | 72,00 € | 100,00 € |
| 60.000 bis 69.999Euro | 91,00 € | 101,00 € | 140,00 € |
| 70.000 bis 79.999Euro | 117,00 € | 130,00 € | 180,00 € |
| 80.000 bis 89.999Euro | 143,00 € | 158,00 € | 220,00 € |
| 90.000 bis 99.999Euro | 169,00 € | 187,00 € | 260,00 € |
| 100.000 bis 119.999Euro | 195,00 € | 216,00 € | 300,00 € |
| 120.000 bis 129.999Euro | 221,00 € | 245,00 € | 340,00 € |
| über 129.999Euro | 234,00 € | 259,00 € | 360,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Kreis Siegen-Wittgenstein liegt 28 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Kreis Siegen-Wittgenstein
360,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
633,79 €
im Monat
Das sind 7.605,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Kreis Siegen-Wittgenstein liegt damit 28 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Die Anlage weist allein die Beträge aus. Die Geschwisterregelung steht im Satzungstext.
Verpflegung. Die Anlage weist allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagt sie nichts.
Welches Einkommen zählt. Die Anlage weist allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt der Satzungstext. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist die einzige Stelle im Bestand, die ihre Staffel von unten benennt: Wo andere "bis 40.000 Euro" schreiben, steht hier "ab 40.000 Euro". Auch die Zeitstufen stehen umgekehrt, 45 Stunden zuerst und 25 zuletzt. Nach dem Alter des Kindes unterscheidet der Kreis nicht. Die Beträge stehen auf vollen Euro, und die Staffel steigt in glatten Schritten von 10.000 Euro von 40.000 bis 130.000. Die Satzungsdateien des Kreises liegen unter einem Pfad, den seine robots.txt für Maschinen sperrt; erhoben ist deshalb die frei zugängliche Zweitablage derselben Datei.
Häufige Fragen aus Kreis Siegen-Wittgenstein
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Kreis Siegen-Wittgenstein?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 100,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 360,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Kreis Siegen-Wittgenstein den Höchstsatz?
- Ab 130.000 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Anlage weist allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt der Satzungstext.
- Wer setzt den Beitrag in Kreis Siegen-Wittgenstein fest?
- Kreis Siegen-Wittgenstein, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Kreis Siegen-Wittgenstein für Geschwisterkinder?
- Die Anlage weist allein die Beträge aus. Die Geschwisterregelung steht im Satzungstext.
- Ist das Mittagessen in Kreis Siegen-Wittgenstein im Beitrag enthalten?
- Die Anlage weist allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagt sie nichts.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreis Siegen-Wittgenstein, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Anlage 1 zur Beitragssatzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Erhebung von Elternbeiträgen, in Kraft ab 01.08.2023 Fassung vom 01.08.2023
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.