Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt
Was der Kita-Platz in Nettetal kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Nettetal für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 229,60 € im Monat. Bis 41.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 151.001 Euro gilt der Höchstsatz von 660,10 €. Das sind 32 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 229,60 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 41.000 Euro
- Beitragsfrei
- 660,10 €
- Höchstsatz
- 15
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 151.001 Euro
1 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Nettetal für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Nettetal zahlen
- Alle 15 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder jeden Alters
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Nettetal, Fachbereich Jugend, Schule und Sport als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 41.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Nettetal gar nichts. Ab 151.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 41.000 Euro: ein Euro mehr kostet 198,85 € im Monat.
Was Eltern in Nettetal tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder jeden Alters
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder jeden Alters
- 45 Std./Woche
229,60 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 15, das macht 2.755 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder jeden Alters
- 45 Std./Woche
383,35 €
im Monat
Einkommensstufe 8 von 15, das macht 4.600 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Nettetal bestehenden Kindertagesstätten, der Kindertagespflege, von Angeboten der Offenen Ganztagsschule und weiteren außerschulischen Betreuungsangeboten vom 25.03.2026, Monatsbeträge ab 01. August 2026, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, ausdrücklich einschließlich vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Verluste aus anderen Einkunftsarten und Verluste des zusammen veranlagten Ehegatten dürfen nicht gegengerechnet werden. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen, öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge zu Direktversicherungen und Gehaltsumwandlungen sowie zehn Prozent der Einkünfte, wenn aus Beschäftigung oder Mandat ein Anspruch auf lebenslange Versorgung besteht. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 Euro. Ab dem dritten Kind gehen die Kinderfreibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Einkommen des laufenden Kalenderjahres. Wer keine Nachweise vorlegt, wird in die höchste Gruppe eingestuft; wer sich selbst dort einordnet, muss keine Belege beibringen.
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 17.908,80 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Nettetal von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 17.908,80 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder jeden Alters | 78 | 229,60 € | 17.908,80 € |
| Zusammen | 78 | - | 17.908,80 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 15 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Nettetal bestehenden Kindertagesstätten, der Kindertagespflege, von Angeboten der Offenen Ganztagsschule und weiteren außerschulischen Betreuungsangeboten vom 25.03.2026, Monatsbeträge ab 01. August 2026, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Nettetal, Fachbereich Jugend, Schule und Sport.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Nettetal sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
41.000 bis 151.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
jeden Alters
In Nettetal sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Nettetal bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 293,38 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nettetal rechnet über ein Zahlkind: Das ist das Kind mit der höchsten Beitragspflicht, bei Gleichstand das ältere. Für dieses und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 660,10 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Nettetal festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Nettetal, Fachbereich Jugend, Schule und Sport.
Zuständig ist Stadt Nettetal, Fachbereich Jugend, Schule und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder jeden Alters
15 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 41.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 41.001 bis 48.500Euro | 110,47 € | 154,66 € | 198,85 € |
| 48.501 bis 56.000Euro | 127,56 € | 178,58 € | 229,60 € |
| 56.001 bis 63.500Euro | 144,64 € | 202,49 € | 260,35 € |
| 63.501 bis 71.000Euro | 161,72 € | 226,41 € | 291,10 € |
| 71.001 bis 78.500Euro | 178,81 € | 250,33 € | 321,85 € |
| 78.501 bis 86.000Euro | 195,89 € | 274,24 € | 352,60 € |
| 86.001 bis 93.500Euro | 212,97 € | 298,16 € | 383,35 € |
| 93.501 bis 101.000Euro | 230,06 € | 322,08 € | 414,10 € |
| 101.001 bis 111.000Euro | 252,83 € | 353,97 € | 455,10 € |
| 111.001 bis 121.000Euro | 275,61 € | 385,86 € | 496,10 € |
| 121.001 bis 131.000Euro | 298,39 € | 417,74 € | 537,10 € |
| 131.001 bis 141.000Euro | 321,17 € | 449,63 € | 578,10 € |
| 141.001 bis 151.000Euro | 343,95 € | 481,53 € | 619,10 € |
| über 151.000Euro | 366,72 € | 513,41 € | 660,10 € |
Ist das viel oder wenig?
Nettetal liegt 32 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Nettetal
660,10 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
333,69 €
im Monat
Das sind 4.004,28 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Nettetal liegt damit 32 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nettetal rechnet über ein Zahlkind: Das ist das Kind mit der höchsten Beitragspflicht, bei Gleichstand das ältere. Für dieses Kind gilt der volle Regelbetrag. Das Kind mit dem zweithöchsten Betrag zahlt die Hälfte, ab dem dritten Kind ist die Betreuung ganz beitragsfrei. Der Rabatt läuft über alle vier Systeme hinweg, also Kita, Kindertagespflege, Offene Ganztagsschule und außerschulische Betreuung. Im Wechselmodell setzt die Stadt für jeden Elternteil die Hälfte des Beitrags fest, der sich nach dessen eigenem Einkommen ergibt. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Kinderzuschlag bezieht, ist für die Monate des Bezugs beitragsfrei; dasselbe gilt für Pflegeeltern und für Kinder in Heimerziehung.
Verpflegung. Die Satzung sagt es ausdrücklich: Die Kosten für die Verpflegung, insbesondere für eine Mittagsverpflegung, sind im Elternbeitrag nicht enthalten. Die Stadt oder der Maßnahmenträger darf dafür zusätzlich ein kostendeckendes Entgelt verlangen. Eine Höhe nennt die Satzung nicht.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, ausdrücklich einschließlich vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Verluste aus anderen Einkunftsarten und Verluste des zusammen veranlagten Ehegatten dürfen nicht gegengerechnet werden. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen, öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge zu Direktversicherungen und Gehaltsumwandlungen sowie zehn Prozent der Einkünfte, wenn aus Beschäftigung oder Mandat ein Anspruch auf lebenslange Versorgung besteht. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 Euro. Ab dem dritten Kind gehen die Kinderfreibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Einkommen des laufenden Kalenderjahres. Wer keine Nachweise vorlegt, wird in die höchste Gruppe eingestuft; wer sich selbst dort einordnet, muss keine Belege beibringen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Nettetal rechnet nicht in groben Stufen, sondern praktisch linear: 22 Stundenklassen in Zweistundenschritten von 5 bis über 51 Wochenstunden, und innerhalb einer Einkommensgruppe steigt der Beitrag exakt proportional zur Stundenzahl. Der sonst übliche Sprung an den Grenzen 25, 35 und 45 Stunden fällt damit weg, diese drei sind nur noch drei Spalten unter zweiundzwanzig. Eine Altersstaffelung gibt es nicht: Ein Krippenkind kostet bei gleichem Einkommen und gleicher Stundenzahl genau so viel wie ein Kindergartenkind. Die Satzung fasst Kita, Kindertagespflege, Offene Ganztagsschule und außerschulische Betreuung in einem Regelwerk zusammen und schreibt ihre eigene Fortschreibung fest: Kita und Tagespflege ab 2028 entlang der Kindpauschalen, die übrigen Angebote ab 2027 mit drei Prozent im Jahr. Beitragsfrei ist außerdem, wer bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet hat, und zwar vom Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres an bis zur Einschulung.
Häufige Fragen aus Nettetal
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Nettetal?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 229,60 € im Monat. Der Beitrag ist in 15 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 660,10 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Nettetal den Höchstsatz?
- Ab 151.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, ausdrücklich einschließlich vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Verluste aus anderen Einkunftsarten und Verluste des zusammen veranlagten Ehegatten dürfen nicht gegengerechnet werden. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen, öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge zu Direktversicherungen und Gehaltsumwandlungen sowie zehn Prozent der Einkünfte, wenn aus Beschäftigung oder Mandat ein Anspruch auf lebenslange Versorgung besteht. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 Euro. Ab dem dritten Kind gehen die Kinderfreibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Einkommen des laufenden Kalenderjahres. Wer keine Nachweise vorlegt, wird in die höchste Gruppe eingestuft; wer sich selbst dort einordnet, muss keine Belege beibringen.
- Wer setzt den Beitrag in Nettetal fest?
- Stadt Nettetal, Fachbereich Jugend, Schule und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Nettetal für Geschwisterkinder?
- Nettetal rechnet über ein Zahlkind: Das ist das Kind mit der höchsten Beitragspflicht, bei Gleichstand das ältere. Für dieses Kind gilt der volle Regelbetrag. Das Kind mit dem zweithöchsten Betrag zahlt die Hälfte, ab dem dritten Kind ist die Betreuung ganz beitragsfrei. Der Rabatt läuft über alle vier Systeme hinweg, also Kita, Kindertagespflege, Offene Ganztagsschule und außerschulische Betreuung. Im Wechselmodell setzt die Stadt für jeden Elternteil die Hälfte des Beitrags fest, der sich nach dessen eigenem Einkommen ergibt. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Kinderzuschlag bezieht, ist für die Monate des Bezugs beitragsfrei; dasselbe gilt für Pflegeeltern und für Kinder in Heimerziehung.
- Ist das Mittagessen in Nettetal im Beitrag enthalten?
- Die Satzung sagt es ausdrücklich: Die Kosten für die Verpflegung, insbesondere für eine Mittagsverpflegung, sind im Elternbeitrag nicht enthalten. Die Stadt oder der Maßnahmenträger darf dafür zusätzlich ein kostendeckendes Entgelt verlangen. Eine Höhe nennt die Satzung nicht.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Nettetal, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Nettetal bestehenden Kindertagesstätten, der Kindertagespflege, von Angeboten der Offenen Ganztagsschule und weiteren außerschulischen Betreuungsangeboten vom 25.03.2026, Monatsbeträge ab 01. August 2026 Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.