Niedersachsen · kreisfreie Stadt
Was der Kita-Platz in Wolfsburg kostet
Kurz beantwortet
In Wolfsburg setzt Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Jugend den Elternbeitrag fest. Bis 21.100 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, die Sätze stehen vollständig in der Tabelle unten.
- -
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 21.100 Euro
- Beitragsfrei
- -
- Höchstsatz
- 13
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 55 Std.
Jahreseinkommen
ab 100.001 Euro
3 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Wolfsburg für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Wolfsburg zahlen
- Alle 13 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2023, für Kinder in der Krippengruppe und in der Kindergartengruppe und in der Kindertagespflege
- Die Beiträge für halbtags (4 Std./Tag), halbtags vormittags (4 Std./Tag), dreivierteltags (6 Std./Tag), halbtags nachmittags (4 Std./Tag), ganztags (8 Std./Tag), 5 bis 10 Std./Woche, bis 15 Std./Woche, bis 20 Std./Woche, bis 25 Std./Woche, bis 30 Std./Woche, bis 35 Std./Woche, bis 40 Std./Woche, bis 45 Std./Woche, bis 50 Std./Woche, ab 50 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Jugend als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 21.100 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Wolfsburg gar nichts. Ab 100.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz.
Was Eltern in Wolfsburg tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder in der Krippengruppe
- ab 50 Std./Woche
kein Beitrag
in dieser Konstellation
Diesen Fall sieht die Satzung nicht vor.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder in der Krippengruppe
- ab 50 Std./Woche
kein Beitrag
in dieser Konstellation
Diesen Fall sieht die Satzung nicht vor.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder in der Krippengruppe
- ab 50 Std./Woche
kein Beitrag
in dieser Konstellation
Diesen Fall sieht die Satzung nicht vor.
Grundlage ist Elternbeitragstabelle für den Besuch einer Wolfsburger Kindertagesstätte für Wolfsburger Kinder ab 01.08.2023, beschlossen vom Rat der Stadt Wolfsburg am 17.05.2023. Gelesen aus dem Elternschreiben des Geschäftsbereichs Jugend, wie es der Kita-Träger ka-gf.de mit Textebene ausliefert; die städtische Fassung derselben Tabelle ist ein reines Rasterbild., Fassung vom 01.08.2023. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das bereinigte Jahreseinkommen des Haushalts. Das Berechnungsschema steht auf dem Tabellenblatt selbst: Vom Vorjahreseinkommen abgezogen werden die Werbungskosten, ein pauschaler Abzug von 24 oder 19 Prozent für Steuern und Sozialabgaben, ein Kinderfreibetrag von 2.556,00 Euro je Kind und geleistete Unterhaltszahlungen. Die Werbungskosten setzt die Stadt mit 1.230,00 Euro je erwerbstätigem Elternteil an. Gerechnet wird grundsätzlich mit dem Einkommen des Vorjahres; hat es sich geändert, wird ein Durchschnitt aus mehreren Gehaltsnachweisen gebildet.
| Jahreseinkommen | in der Krippengruppe | in der Kindergartengruppe | in der Kindertagespflege |
|---|---|---|---|
| 30.000 Euro | - | - | 201,00 € |
| 55.000 Euro | - | - | 365,00 € |
| 90.000 Euro | - | - | 583,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 13 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Elternbeitragstabelle für den Besuch einer Wolfsburger Kindertagesstätte für Wolfsburger Kinder ab 01.08.2023, beschlossen vom Rat der Stadt Wolfsburg am 17.05.2023. Gelesen aus dem Elternschreiben des Geschäftsbereichs Jugend, wie es der Kita-Träger ka-gf.de mit Textebene ausliefert; die städtische Fassung derselben Tabelle ist ein reines Rasterbild., Fassung vom 01.08.2023. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Jugend.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Wolfsburg sind das Ihr Einkommen, eine von 3 Altersgruppen, einer von 15 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
21.100 bis 100.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
in der Krippengruppe / in der Kindergartengruppe / in der Kindertagespflege
In Wolfsburg sind es 3 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
halbtags (4 Std./Tag), halbtags vormittags (4 Std./Tag), dreivierteltags (6 Std./Tag), halbtags nachmittags (4 Std./Tag), ganztags (8 Std./Tag), 5 bis 10 Std./Woche, bis 15 Std./Woche, bis 20 Std./Woche, bis 25 Std./Woche, bis 30 Std./Woche, bis 35 Std./Woche, bis 40 Std./Woche, bis 45 Std./Woche, bis 50 Std./Woche, ab 50 Std./Woche
Wolfsburg bietet 15 Stufen an. Zwischen halbtags (4 Std./Tag) und ab 50 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen mehrere hundert Euro.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Die Regelung steht auf dem Tabellenblatt und ist kurz: Das zweite Kind unter drei Jahren in Betreuung zahlt 50 Prozent des Be und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
aus der Tabelle
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Wolfsburg festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Jugend.
Zuständig ist Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Jugend, Pestalozziallee 1a, undefined Wolfsburg. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Niedersachsen.
Beitragstabelle für Kinder in der Krippengruppe
13 Einkommensstufen und 15 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | halbtags (4 Std./Tag) | dreivierteltags (6 Std./Tag) | ganztags (8 Std./Tag) |
|---|---|---|---|
| bis 21.100Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 21.101 bis 22.150Euro | 53,40 € | 63,30 € | 72,60 € |
| 22.151 bis 23.200Euro | 80,00 € | 94,00 € | 108,00 € |
| 23.201 bis 27.400Euro | 96,00 € | 118,00 € | 138,00 € |
| 27.401 bis 32.100Euro | 113,00 € | 138,00 € | 164,00 € |
| 32.101 bis 40.500Euro | 136,00 € | 167,00 € | 198,00 € |
| 40.501 bis 49.400Euro | 179,00 € | 220,00 € | 261,00 € |
| 49.401 bis 58.000Euro | 203,00 € | 250,00 € | 295,00 € |
| 58.001 bis 66.700Euro | 233,00 € | 288,00 € | 340,00 € |
| 66.701 bis 76.705Euro | 268,00 € | 331,00 € | 391,00 € |
| 76.706 bis 88.211Euro | 309,00 € | 381,00 € | 450,00 € |
| 88.212 bis 100.000Euro | 324,00 € | 400,00 € | 472,00 € |
| über 100.000Euro | 340,00 € | 420,00 € | 496,00 € |
Beitragstabelle für Kinder in der Kindergartengruppe
13 Einkommensstufen und 15 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | halbtags vormittags (4 Std./Tag) | dreivierteltags (6 Std./Tag) | halbtags nachmittags (4 Std./Tag) | ganztags (8 Std./Tag) |
|---|---|---|---|---|
| bis 21.100Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 21.101 bis 22.150Euro | 41,80 € | 50,60 € | 36,30 € | 58,90 € |
| 22.151 bis 23.200Euro | 62,00 € | 75,00 € | 54,00 € | 88,00 € |
| 23.201 bis 27.400Euro | 84,00 € | 96,00 € | 75,00 € | 118,00 € |
| 27.401 bis 32.100Euro | 100,00 € | 118,00 € | 88,00 € | 138,00 € |
| 32.101 bis 40.500Euro | 123,00 € | 144,00 € | 105,00 € | 171,00 € |
| 40.501 bis 49.400Euro | 163,00 € | 195,00 € | 138,00 € | 231,00 € |
| 49.401 bis 58.000Euro | 186,00 € | 221,00 € | 156,00 € | 261,00 € |
| 58.001 bis 66.700Euro | 214,00 € | 254,00 € | 180,00 € | 300,00 € |
| 66.701 bis 76.705Euro | 246,00 € | 292,00 € | 207,00 € | 346,00 € |
| 76.706 bis 88.211Euro | 283,00 € | 336,00 € | 238,00 € | 397,00 € |
| 88.212 bis 100.000Euro | 297,00 € | 352,00 € | 249,00 € | 416,00 € |
| über 100.000Euro | 312,00 € | 370,00 € | 262,00 € | 437,00 € |
Beitragstabelle für Kinder in der Kindertagespflege
13 Einkommensstufen und 15 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 5 bis 10 Std./Woche | bis 15 Std./Woche | bis 20 Std./Woche | bis 25 Std./Woche | bis 30 Std./Woche | bis 35 Std./Woche | bis 40 Std./Woche | bis 45 Std./Woche | bis 50 Std./Woche | ab 50 Std./Woche |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 21.100Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 21.101 bis 22.150Euro | 43,70 € | 48,50 € | 53,40 € | 58,40 € | 63,30 € | 67,80 € | 72,60 € | 77,40 € | 82,20 € | 87,00 € |
| 22.151 bis 23.200Euro | 65,00 € | 72,00 € | 80,00 € | 87,00 € | 94,00 € | 101,00 € | 108,00 € | 116,00 € | 123,00 € | 130,00 € |
| 23.201 bis 27.400Euro | 75,00 € | 85,00 € | 96,00 € | 107,00 € | 118,00 € | 128,00 € | 138,00 € | 149,00 € | 159,00 € | 170,00 € |
| 27.401 bis 32.100Euro | 88,00 € | 101,00 € | 113,00 € | 126,00 € | 138,00 € | 151,00 € | 164,00 € | 176,00 € | 189,00 € | 201,00 € |
| 32.101 bis 40.500Euro | 105,00 € | 120,00 € | 136,00 € | 151,00 € | 167,00 € | 182,00 € | 198,00 € | 213,00 € | 229,00 € | 244,00 € |
| 40.501 bis 49.400Euro | 137,00 € | 158,00 € | 179,00 € | 199,00 € | 220,00 € | 240,00 € | 261,00 € | 282,00 € | 302,00 € | 323,00 € |
| 49.401 bis 58.000Euro | 156,00 € | 180,00 € | 203,00 € | 227,00 € | 250,00 € | 272,00 € | 295,00 € | 319,00 € | 342,00 € | 365,00 € |
| 58.001 bis 66.700Euro | 180,00 € | 207,00 € | 233,00 € | 261,00 € | 288,00 € | 313,00 € | 340,00 € | 366,00 € | 393,00 € | 420,00 € |
| 66.701 bis 76.705Euro | 207,00 € | 238,00 € | 268,00 € | 300,00 € | 331,00 € | 360,00 € | 391,00 € | 421,00 € | 452,00 € | 483,00 € |
| 76.706 bis 88.211Euro | 238,00 € | 273,00 € | 309,00 € | 346,00 € | 381,00 € | 414,00 € | 450,00 € | 485,00 € | 520,00 € | 555,00 € |
| 88.212 bis 100.000Euro | 250,00 € | 287,00 € | 324,00 € | 363,00 € | 400,00 € | 435,00 € | 472,00 € | 509,00 € | 546,00 € | 583,00 € |
| über 100.000Euro | 263,00 € | 301,00 € | 340,00 € | 381,00 € | 420,00 € | 457,00 € | 496,00 € | 534,00 € | 573,00 € | 612,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Sobald mehr Stellen erhoben sind, steht hier, wo dieser Ort im Feld liegt.
Für einen belastbaren Vergleich sind bisher zu wenige Stellen erhoben. Sobald weitere Beitragstabellen aus Niedersachsen vorliegen, steht hier, wo Wolfsburg im Feld liegt. Wir rechnen dafür keine Werte hoch.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Die Regelung steht auf dem Tabellenblatt und ist kurz: Das zweite Kind unter drei Jahren in Betreuung zahlt 50 Prozent des Beitrags, ab dem dritten Kind unter drei Jahren wird nichts mehr erhoben. Beide Sätze knüpfen ausdrücklich an das Alter unter drei Jahren an, nicht an die Zahl der Kinder im Haushalt. Unabhängig davon kann der Beitrag bei einer nachgewiesenen Schwerbehinderung eines Kindes um eine Beitragsstufe gesenkt werden.
Verpflegung. Die Stadt setzt keinen Betrag fest. Auf dem Tabellenblatt heißt es, die Verpflegungsbeiträge variierten je nach Verpflegungsart und würden vom Träger der Einrichtung festgesetzt und eingezogen; erlassen werden sie nur bei Vorlage einer Bildungskarte. Die Stadt verweist für die konkreten Kosten auf die jeweilige Kindertagesstätte.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das bereinigte Jahreseinkommen des Haushalts. Das Berechnungsschema steht auf dem Tabellenblatt selbst: Vom Vorjahreseinkommen abgezogen werden die Werbungskosten, ein pauschaler Abzug von 24 oder 19 Prozent für Steuern und Sozialabgaben, ein Kinderfreibetrag von 2.556,00 Euro je Kind und geleistete Unterhaltszahlungen. Die Werbungskosten setzt die Stadt mit 1.230,00 Euro je erwerbstätigem Elternteil an. Gerechnet wird grundsätzlich mit dem Einkommen des Vorjahres; hat es sich geändert, wird ein Durchschnitt aus mehreren Gehaltsnachweisen gebildet. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Die Tabelle steht quer: Die dreizehn Einkommensstufen sind Spalten, jede Betreuungsart ist eine Zeile, und jede Zeile beginnt mit ihrem Regelbeitrag. Der Regelbeitrag ist zugleich der Betrag der obersten Stufe, denn wer nichts erlassen bekommt, zahlt den vollen Satz. Die unterste Stufe heißt nicht Stufe 1, sondern Erlass, und dort wird nichts erhoben. Die Kindergartengruppe unterscheidet als einzige zwischen halbtags vormittags und halbtags nachmittags, bei gleicher Stundenzahl und 50 Euro Unterschied im Regelbeitrag. Die Einkommensgrenzen sind ausschließend gedruckt, also unter 21.100 Euro statt bis 21.100; der Unterschied von einem Euro liegt unterhalb dessen, was eine Staffel auflöst. Nicht übernommen sind zwei weitere Tabellen desselben Dokuments. Die eine gilt für gemeindefremde Kinder mit rund 50 Prozent höheren Beträgen und liegt an keiner Stelle als Text vor, sondern nur als Bild; sie fehlt hier deshalb. Die andere ist der Sonderdienst für Früh- und Spätbetreuung, ein Zuschlag von 7, 14 oder 21 Euro je halber Stunde im Monat, gestaffelt über dieselben Einkommensstufen. Die Kindertagespflege führt eine eigene Tabelle mit zehn Betreuungsumfängen, und die rechnet als einzige in Wochenstunden statt in Tagesstunden. Sie ist hier mit erhoben, aus dem Antragsformular der Stadt, das sie auf Seite 19 mit echter Textebene abdruckt. Ihre Beträge sind nach Angabe der Stadt mit denen der Krippenbetreuung identisch, und drei ihrer Zeilen stimmen Zelle für Zelle mit Krippenzeilen überein; das ist gewollt und keine Dublette. In vier Zellen der ersten Stufe trägt das PDF einen Punkt statt des Kommas, ein Fehler seiner Schrifttabelle, der unberichtigt aus 43,70 Euro den Wert 4.370 machen würde. Eine Satzung gibt es nur für die Kindertagespflege, datiert auf den 17.05.2023 und im veröffentlichten Ortsrecht nicht enthalten; für die Kindertagesstätten selbst nennt die Stadt als Grundlage § 90 SGB VIII in Verbindung mit § 22 NKiTaG und die Beschlüsse des Rates. Das Ratsinformationssystem der Stadt ist seit etwa März 2026 vollständig ausgefallen und beantwortet jeden Pfad mit einem Fehler; die Beschlussvorlage samt Anlagen ist darüber derzeit nicht erreichbar.
Häufige Fragen aus Wolfsburg
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Wolfsburg?
- Die Beiträge stehen in der Satzung Elternbeitragstabelle für den Besuch einer Wolfsburger Kindertagesstätte für Wolfsburger Kinder ab 01.08.2023, beschlossen vom Rat der Stadt Wolfsburg am 17.05.2023. Gelesen aus dem Elternschreiben des Geschäftsbereichs Jugend, wie es der Kita-Träger ka-gf.de mit Textebene ausliefert; die städtische Fassung derselben Tabelle ist ein reines Rasterbild..
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Wolfsburg den Höchstsatz?
- Ab 100.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das bereinigte Jahreseinkommen des Haushalts. Das Berechnungsschema steht auf dem Tabellenblatt selbst: Vom Vorjahreseinkommen abgezogen werden die Werbungskosten, ein pauschaler Abzug von 24 oder 19 Prozent für Steuern und Sozialabgaben, ein Kinderfreibetrag von 2.556,00 Euro je Kind und geleistete Unterhaltszahlungen. Die Werbungskosten setzt die Stadt mit 1.230,00 Euro je erwerbstätigem Elternteil an. Gerechnet wird grundsätzlich mit dem Einkommen des Vorjahres; hat es sich geändert, wird ein Durchschnitt aus mehreren Gehaltsnachweisen gebildet.
- Wer setzt den Beitrag in Wolfsburg fest?
- Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Jugend, Pestalozziallee 1a, undefined Wolfsburg. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Wolfsburg für Geschwisterkinder?
- Die Regelung steht auf dem Tabellenblatt und ist kurz: Das zweite Kind unter drei Jahren in Betreuung zahlt 50 Prozent des Beitrags, ab dem dritten Kind unter drei Jahren wird nichts mehr erhoben. Beide Sätze knüpfen ausdrücklich an das Alter unter drei Jahren an, nicht an die Zahl der Kinder im Haushalt. Unabhängig davon kann der Beitrag bei einer nachgewiesenen Schwerbehinderung eines Kindes um eine Beitragsstufe gesenkt werden.
- Ist das Mittagessen in Wolfsburg im Beitrag enthalten?
- Die Stadt setzt keinen Betrag fest. Auf dem Tabellenblatt heißt es, die Verpflegungsbeiträge variierten je nach Verpflegungsart und würden vom Träger der Einrichtung festgesetzt und eingezogen; erlassen werden sie nur bei Vorlage einer Bildungskarte. Die Stadt verweist für die konkreten Kosten auf die jeweilige Kindertagesstätte.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Jugend, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Quellen und Stand
- Elternbeitragstabelle für den Besuch einer Wolfsburger Kindertagesstätte für Wolfsburger Kinder ab 01.08.2023, beschlossen vom Rat der Stadt Wolfsburg am 17.05.2023. Gelesen aus dem Elternschreiben des Geschäftsbereichs Jugend, wie es der Kita-Träger ka-gf.de mit Textebene ausliefert; die städtische Fassung derselben Tabelle ist ein reines Rasterbild. Fassung vom 01.08.2023
- Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.