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Kitaskosten

Begriff aus dem Bescheid

Teilnahmebeitrag bei freien Kita-Trägern

Kurz beantwortet

Teilnahmebeitrag heißt der Kita-Beitrag, wenn ihn ein freier Träger erhebt und nicht das Jugendamt festsetzt.

Was der Teilnahmebeitrag in der Praxis bedeutet

Fundstelle: § 90 Abs. 4 SGB VIII

Ob Ihre Kita einen Kostenbeitrag oder einen Teilnahmebeitrag verlangt, hängt am Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen setzt ausschließlich das Jugendamt fest, dort gibt es keinen Teilnahmebeitrag der Einrichtung. In Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein kalkulieren freie Träger dagegen selbst, und dann ist es ein Teilnahmebeitrag. Für Eltern ist das relevant, weil beim Teilnahmebeitrag der Antrag auf Übernahme gestellt wird und nicht auf Erlass.

Nicht zu verwechseln mit Mitgliedsbeitrag

Genau hier passiert die Verwechslung, die Geld kostet.

Elterninitiativen erheben neben dem Teilnahmebeitrag oft einen Vereinsmitgliedsbeitrag. Der ist keine Betreuungsleistung, wird nicht übernommen und ist steuerlich auch nicht als Kinderbetreuungskosten absetzbar.

Weitere Begriffe aus dem Kita-Bescheid

Was dort sonst noch steht und regelmäßig missverstanden wird.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle.