Begriff aus dem Bescheid
Kindertagespflege als Alternative zur Kita
Kurz beantwortet
Kindertagespflege ist die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater mit Pflegeerlaubnis. Sie ist der Kita rechtlich gleichgestellt.
Was die Kindertagespflege in der Praxis bedeutet
Fundstelle: § 22 Abs. 1, § 43 SGB VIII
Für den Rechtsanspruch auf einen Platz nach § 24 Abs. 2 SGB VIII zählt sie genauso wie eine Einrichtung, und auch der Erlass nach § 90 Abs. 4 SGB VIII gilt. Die Beitragstabellen sind oft dieselben wie für die Kita, teils gibt es eigene Stufen für kleinere Betreuungsumfänge, die es in der Einrichtung nicht gibt.
Beispiel. Oberhausen führt eine Stufe mit 15 Wochenstunden, die es ausschließlich in der Tagespflege gibt.
Weitere Begriffe aus dem Kita-Bescheid
Was dort sonst noch steht und regelmäßig missverstanden wird.
Quellen und Stand
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle.