Begriff aus dem Bescheid
Wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt
Kurz beantwortet
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist die Abteilung im Jugendamt, die über Geldfragen entscheidet, und damit auch über den Erlass von Kita-Beiträgen.
Was die Wirtschaftliche Jugendhilfe in der Praxis bedeutet
Fundstelle: § 69 Abs. 3 SGB VIII
Sie ist die Stelle, an die der Antrag nach § 90 Abs. 4 SGB VIII geht, und sie heißt nicht überall so. Je nach Stadt firmiert sie als Wirtschaftliche Jugendhilfe, Sachgebiet Elternbeiträge, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie oder schlicht als Amt 51. Wer den Namen nicht kennt, landet leicht beim Sozialamt, und dort ist er falsch.
Beispiel. In Köln heißt die Stelle Elternbeiträge Kindertagesbetreuung und Offener Ganztag und sitzt am Ottmar-Pohl-Platz 1. In Oberhausen ist es der Fachbereich 3-3-10 im Technischen Rathaus.
Wo der Begriff im Kita-Beitrag eine Rolle spielt
Die Seiten, auf denen der Begriff den Betrag beeinflusst.
Weitere Begriffe aus dem Kita-Bescheid
Was dort sonst noch steht und regelmäßig missverstanden wird.
Quellen und Stand
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle.