Begriff aus dem Bescheid
Einkommensbegriff der Beitragssatzung
Kurz beantwortet
Der Einkommensbegriff legt fest, welches Einkommen die Kita-Beitragssatzung für die Einstufung heranzieht.
Was der Einkommensbegriff in der Praxis bedeutet
Er ist der am meisten unterschätzte Punkt einer Beitragstabelle. Drei Varianten sind verbreitet: das Bruttoeinkommen, die positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes, also brutto abzüglich Werbungskosten, und ein eigens definierter Nettobegriff. Bei gleichem Gehalt können daraus zwei Stufen Unterschied werden. Brandenburg definiert den Begriff als einziges Land landesweit in § 2a KitaG.
Beispiel. Köln rechnet mit den positiven Einkünften, Oberhausen mit dem Bruttoeinkommen. Wer sein Brutto in die Kölner Erklärung einträgt, landet zu hoch.
Nicht zu verwechseln mit zu versteuerndes Einkommen
Genau hier passiert die Verwechslung, die Geld kostet.
Fast keine Satzung meint das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid. Wer diese Zahl einträgt, weil sie am leichtesten zu finden ist, gibt in der Regel zu wenig an und bekommt später eine Nachforderung.
Wo der Begriff im Kita-Beitrag eine Rolle spielt
Die Seiten, auf denen der Begriff den Betrag beeinflusst.
Weitere Begriffe aus dem Kita-Bescheid
Was dort sonst noch steht und regelmäßig missverstanden wird.
Quellen und Stand
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle.