Zum Inhalt springen
Kitaskosten

Begriff aus dem Bescheid

Einkommensbegriff der Beitragssatzung

Kurz beantwortet

Der Einkommensbegriff legt fest, welches Einkommen die Kita-Beitragssatzung für die Einstufung heranzieht.

Was der Einkommensbegriff in der Praxis bedeutet

Er ist der am meisten unterschätzte Punkt einer Beitragstabelle. Drei Varianten sind verbreitet: das Bruttoeinkommen, die positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes, also brutto abzüglich Werbungskosten, und ein eigens definierter Nettobegriff. Bei gleichem Gehalt können daraus zwei Stufen Unterschied werden. Brandenburg definiert den Begriff als einziges Land landesweit in § 2a KitaG.

Beispiel. Köln rechnet mit den positiven Einkünften, Oberhausen mit dem Bruttoeinkommen. Wer sein Brutto in die Kölner Erklärung einträgt, landet zu hoch.

Nicht zu verwechseln mit zu versteuerndes Einkommen

Genau hier passiert die Verwechslung, die Geld kostet.

Fast keine Satzung meint das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid. Wer diese Zahl einträgt, weil sie am leichtesten zu finden ist, gibt in der Regel zu wenig an und bekommt später eine Nachforderung.

Wo der Begriff im Kita-Beitrag eine Rolle spielt

Die Seiten, auf denen der Begriff den Betrag beeinflusst.

Weitere Begriffe aus dem Kita-Bescheid

Was dort sonst noch steht und regelmäßig missverstanden wird.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle.