Begriff aus dem Bescheid
Beitragsfreiheit in der Kita
Kurz beantwortet
Beitragsfreiheit bedeutet, dass für den Kita-Platz selbst kein Elternbeitrag erhoben wird. Sie bedeutet nicht, dass die Kita nichts kostet.
Was die Beitragsfreiheit in der Praxis bedeutet
Der Unterschied ist praktisch bedeutsam. In keinem Bundesland erfasst die Beitragsfreiheit die Verpflegung, und in vielen Kommunen kommen Pauschalen für Getränke, Windeln, Ausflüge oder Bastelgeld dazu. Berlin hat diese Zusatzpauschalen ausdrücklich gedeckelt, andere Länder nicht. Eine beitragsfreie Kita kann deshalb immer noch 60 bis 100 Euro im Monat kosten.
Beispiel. In Hamburg sind fünf Stunden täglich beitragsfrei und das Mittagessen zusätzlich kostenlos. In Niedersachsen sind bis zu acht Stunden beitragsfrei, das Mittagessen wird aber berechnet.
Nicht zu verwechseln mit Beitragsbefreiung
Genau hier passiert die Verwechslung, die Geld kostet.
Beitragsfreiheit gilt für alle, ohne Antrag, weil das Gesetz es so bestimmt. Eine Beitragsbefreiung gilt im Einzelfall, auf Antrag, wegen der wirtschaftlichen Lage. Wer die Begriffe verwechselt, stellt keinen Antrag, obwohl er einen stellen müsste.
Wo der Begriff im Kita-Beitrag eine Rolle spielt
Die Seiten, auf denen der Begriff den Betrag beeinflusst.
Weitere Begriffe aus dem Kita-Bescheid
Was dort sonst noch steht und regelmäßig missverstanden wird.
Quellen und Stand
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle.