Begriff aus dem Bescheid
Verpflegungsentgelt in Kitas
Kurz beantwortet
Das Verpflegungsentgelt ist der Betrag, den eine Kita für Mittagessen und Getränke verlangt, zusätzlich zum Elternbeitrag.
Was das Verpflegungsentgelt in der Praxis bedeutet
Es ist der Posten, der überall bleibt. Auch in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, wo die Betreuung vollständig beitragsfrei ist, zahlen Eltern das Essen. Wer Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket hat, bekommt das Mittagessen übernommen, das läuft aber über eine andere Stelle als der Beitragserlass und muss gesondert beantragt werden.
Nicht zu verwechseln mit Elternbeitrag
Genau hier passiert die Verwechslung, die Geld kostet.
Der Elternbeitrag deckt die Betreuung, das Verpflegungsentgelt das Essen. Steuerlich ist der Unterschied bares Geld wert: Betreuungskosten sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG absetzbar, Verpflegung ausdrücklich nicht.
Wo der Begriff im Kita-Beitrag eine Rolle spielt
Die Seiten, auf denen der Begriff den Betrag beeinflusst.
Weitere Begriffe aus dem Kita-Bescheid
Was dort sonst noch steht und regelmäßig missverstanden wird.
Quellen und Stand
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle.