Begriff aus dem Bescheid
Betreuungsumfang in der Kita
Kurz beantwortet
Der Betreuungsumfang ist die gebuchte Zeit je Woche in der Kita. Nach ihm staffelt sich der Elternbeitrag.
Was der Betreuungsumfang in der Praxis bedeutet
Fundstelle: § 32 Abs. 2 KiBiz (für Nordrhein-Westfalen)
In Nordrhein-Westfalen sind die Stufen landesweit auf 25, 35 und 45 Wochenstunden festgelegt. In anderen Ländern legt jede Kommune eigene Stufen fest, und dort tauchen auch 15, 20, 30 oder 40 Stunden auf. Wer eine Zeit zwischen zwei Stufen bucht, zahlt nach den meisten Satzungen die höhere Stufe, nicht anteilig.
Beispiel. Ein Kind in Oberhausen mit 30 Wochenstunden fällt in die Stufe 35 Stunden und kostet damit so viel wie eines mit fünf Stunden mehr.
Weitere Begriffe aus dem Kita-Bescheid
Was dort sonst noch steht und regelmäßig missverstanden wird.
Quellen und Stand
- § 32 Abs. 2 KiBiz (für Nordrhein-Westfalen)
- § 90 SGB VIII, Pauschalierte Kostenbeteiligung
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle.