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Kitaskosten

Begriff aus dem Bescheid

Betreuungsumfang in der Kita

Kurz beantwortet

Der Betreuungsumfang ist die gebuchte Zeit je Woche in der Kita. Nach ihm staffelt sich der Elternbeitrag.

Was der Betreuungsumfang in der Praxis bedeutet

Fundstelle: § 32 Abs. 2 KiBiz (für Nordrhein-Westfalen)

In Nordrhein-Westfalen sind die Stufen landesweit auf 25, 35 und 45 Wochenstunden festgelegt. In anderen Ländern legt jede Kommune eigene Stufen fest, und dort tauchen auch 15, 20, 30 oder 40 Stunden auf. Wer eine Zeit zwischen zwei Stufen bucht, zahlt nach den meisten Satzungen die höhere Stufe, nicht anteilig.

Beispiel. Ein Kind in Oberhausen mit 30 Wochenstunden fällt in die Stufe 35 Stunden und kostet damit so viel wie eines mit fünf Stunden mehr.

Weitere Begriffe aus dem Kita-Bescheid

Was dort sonst noch steht und regelmäßig missverstanden wird.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle.