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Kitaskosten

Begriff aus dem Bescheid

Elternbeitragssatzung der Kommune

Kurz beantwortet

Die Elternbeitragssatzung ist das Ortsrecht, in dem eine Kommune festlegt, wer wie viel für einen Kita-Platz zahlt.

Was die Elternbeitragssatzung in der Praxis bedeutet

Sie ist die maßgebliche Quelle für jeden Betrag, und sie ist öffentlich. Beschlossen wird sie vom Rat, veröffentlicht im Amtsblatt oder im Ortsrecht der Kommune. Wer seinen Bescheid prüfen will, prüft ihn gegen die Satzung, nicht gegen ein Merkblatt. Geändert wird sie meist zum 1. August, dem Beginn des Kitajahres, oder zum Jahreswechsel.

Beispiel. Die Kölner Satzung heißt Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen und gilt in der Fassung vom 1. August 2025.

Nicht zu verwechseln mit Gebührenordnung

Genau hier passiert die Verwechslung, die Geld kostet.

Wo die Kommune selbst Träger ist, heißt dasselbe Papier oft Gebührensatzung oder Gebührenordnung und stützt sich auf das Kommunalabgabengesetz statt auf das SGB VIII. Für Eltern ändert das nichts an der Höhe, aber am Rechtsbehelf.

Wo der Begriff im Kita-Beitrag eine Rolle spielt

Die Seiten, auf denen der Begriff den Betrag beeinflusst.

Weitere Begriffe aus dem Kita-Bescheid

Was dort sonst noch steht und regelmäßig missverstanden wird.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle.