Anliegen
Kita-Platz kündigen
Kurz beantwortet
Eine bundesweite Kündigungsfrist gibt es nicht. Bei einer kommunalen Kita steht sie in der Beitragssatzung, bei einem freien Träger im Betreuungsvertrag. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eltern den Vertrag nicht jederzeit nach § 627 BGB beenden können und dass der Beitrag für die Dauer der Kündigungsfrist zu zahlen ist, auch wenn das Kind die Einrichtung nicht mehr besucht.
- bei kommunaler Kita das Jugendamt, bei freiem Träger der Träger selbst
- Zuständig
- keine Gebühr, aber der Beitrag läuft bis zum Ende der Frist
- Kosten
- meist ein bis zwei Monate bis zum Wirksamwerden
- Dauer
Sie wollen wissen
Wie kündige ich den Kita-Platz meines Kindes?
Das steht hier
- Wer zuständig ist: bei kommunaler Kita das Jugendamt, bei freiem Träger der Träger selbst
- Was Sie mitschicken müssen, als Liste zum Abhaken
- Die Reihenfolge der Schritte, und an welchem das meiste Geld hängt
- Die Fehler, die regelmäßig gemacht werden und was sie kosten
Und das kommt dabei heraus
Zum falschen Termin gekündigt. Viele Satzungen und Verträge lassen die Kündigung nur zum Monatsende zu, manche nur zum Ende des Kitajahres. Eine Kündigung zum 15. wirkt dann erst zum 31., und der Beitrag läuft entsprechend länger.
Worauf der Anspruch beruht
Der Gesetzestext steht getrennt von der Einordnung, damit beides seinen Wert behält.
Wortlaut · § 309 Nr. 9 BGB
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Erbringung von Dienstleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat, a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags, b) eine bindende stillschweigende Verlängerung, es sei denn auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat, oder c) eine längere Kündigungsfrist als einen Monat vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer.
Was erfüllt sein muss
3 Voraussetzungen, und alle davon. Fehlt eine, wird der Antrag zurückgewiesen.
- 01Die Kündigung geht an die Stelle, die auch die Aufnahme erklärt hat. Bei kommunalen Kitas ist das oft das Jugendamt und nicht die Einrichtung.
- 02Die Frist aus Satzung oder Betreuungsvertrag ist eingehalten. Sie beginnt mit dem Zugang, nicht mit dem Absenden.
- 03Die Form ist gewahrt. Verlangt wird meist Schriftform, in Verträgen freier Träger höchstens Textform, also auch E-Mail.
So gehen Sie vor
5 Schritte in dieser Reihenfolge. Am zweiten hängt das meiste Geld.
- 01
Nachlesen, was überhaupt gilt
Bei einer kommunalen Kita steht die Frist in der Beitragssatzung, bei einem freien Träger im Betreuungsvertrag. Das ist kein Formalunterschied: Nur im zweiten Fall lässt sich die Klausel überhaupt als Allgemeine Geschäftsbedingung angreifen.
- 02
Vom Wunschtermin zurückrechnen
Die Frist läuft ab Zugang. Wer zum 31. Juli beenden will und zwei Monate Frist hat, muss den Zugang bis zum 31. Mai sicherstellen. Ein Einwurfeinschreiben belegt ihn.
- 03
Erst kündigen, wenn der neue Platz schriftlich zugesagt ist
Der häufigste teure Fehler beim Wechsel. Wer kündigt und die Zusage platzt, steht ohne Platz da und hat den Anspruch aus § 24 SGB VIII zwar weiter, aber keinen Platz und keine Reserve.
- 04
Den Einzug beenden
Ein Lastschriftmandat endet nicht mit der Kündigung. Es gehört gesondert widerrufen, sonst wird über das Vertragsende hinaus abgebucht.
- 05
Die Schlussabrechnung prüfen
Der Beitrag ist bis zum Ende der Frist zu zahlen, das Verpflegungsentgelt in der Regel nur für die Tage, an denen das Kind da war. Beides wird häufig zusammen weiterberechnet.
Was dabei regelmäßig schiefgeht
4 Fehler, die bares Geld kosten. Aus Beratungspraxis, Bescheiden und Foren, denn in der amtlichen Darstellung stehen sie nicht.
Häufige Fragen zu diesem Antrag
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Wie lange ist die Kündigungsfrist für einen Kita-Platz?
- Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Üblich sind vier Wochen bis drei Monate, jeweils zum Monatsende. Maßgeblich ist bei kommunalen Kitas die Beitragssatzung, bei freien Trägern der Betreuungsvertrag.
- Muss ich den Kita-Beitrag noch zahlen, wenn mein Kind schon in der neuen Kita ist?
- Ja, bis zum Ende der Kündigungsfrist. Der Bundesgerichtshof hat das im Urteil vom 18.02.2016, III ZR 126/15, bestätigt. Beim Wechsel entstehen dadurch in der Übergangszeit häufig zwei Beiträge gleichzeitig.
- Kann ich den Kita-Vertrag fristlos kündigen?
- Nur aus wichtigem Grund nach § 314 BGB, also wenn die Fortsetzung unzumutbar ist. Ein Umzug oder ein besseres Angebot genügt dafür regelmäßig nicht. Ein freies Kündigungsrecht nach § 627 BGB besteht bei diesem Vertrag nicht.
- Was passiert mit dem Kita-Platz bei einem Umzug in eine andere Stadt?
- Das Betreuungsverhältnis endet nicht von selbst, aber der Anspruch auf einen Platz richtet sich nach dem neuen Wohnort und die Finanzierung zwischen den Kommunen muss geklärt werden. Kündigen Sie erst, wenn beide Jugendämter Bescheid wissen.
- Wer nimmt die Kündigung des Kita-Platzes entgegen?
- Bei einer kommunalen Kita die Stelle, die den Platz zugewiesen und den Beitrag festgesetzt hat, meist das Jugendamt. Bei einem freien Träger der Träger selbst. Die Abmeldung bei der Gruppenleitung ist keine Kündigung.
Zuständige Stellen und weitere Anliegen
Die für Sie zuständige Stelle finden Sie über Ihren Ort.
Zuständige Stellen in den erhobenen Orten
Weitere Anliegen
Quellen und Stand
- BGH, Urteil vom 18.02.2016, III ZR 126/15
- § 90 SGB VIII, Pauschalierte Kostenbeteiligung
- §§ 82 bis 85 SGB XII, Einsatz des Einkommens
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle. Diese Seite ist keine Rechtsberatung im Sinne des § 2 RDG: Sie gibt allgemeine Informationen zum Verfahren wieder und prüft keinen Einzelfall. Wer eine verbindliche Auskunft zu seinem Fall braucht, wendet sich an die zuständige Stelle oder an eine Person, die zur Rechtsberatung befugt ist.