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Kitaskosten

Ratgeber, Stand 2026-09-15

Kita kostenlos in 10 von 16 Bundesländern 2026

Kurz beantwortet

Zehn Bundesländer machen die Kita 2026 ganz oder teilweise kostenlos, die restlichen sechs staffeln die Gebühr nach Einkommen und Betreuungsumfang.

TL;DR: Kita-Kosten je Bundesland folgen keinem bundesweiten Tarif. § 90 SGB VIII setzt nur den Rahmen, jedes der 16 Länder regelt den Rest selbst. Zehn der 16 Länder haben eine Beitragsfreiheit, mindestens für einen Teil der Betreuungszeit, sechs nicht. Der Elternbeitrag variiert danach, wo Sie wohnen, wie alt Ihr Kind ist und was Sie verdienen. Ein Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro ergibt bei 45 Wochenstunden in Bad Salzuflen 307,50 Euro für ein Kind unter drei, in Kassel nur 126 Euro Halbtags. Der stärkste Hebel gegen einen zu hohen Beitrag ist der Antrag auf Beitrag erlassen lassen nach § 90 Abs. 4 SGB VIII bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld.

Warum es keine bundesweite Kita-Gebühr gibt

Der Elternbeitrag, im Gesetz Kostenbeitrag genannt, ist im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) geregelt. § 90 SGB VIII verpflichtet Eltern, einen Kostenbeitrag für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu zahlen. Der Bund überlässt die Details den Ländern. § 90 Abs. 3 SGB VIII schreibt vor, dass der Kostenbeitrag nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Zahl der Kinder und der Betreuungsdauer staffelt werden soll. Wie die Länder das ausfüllen, entscheidet jedes Land selbst.

Das Ergebnis ist ein Flickenteppich. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern zahlen Eltern seit Jahren für den Kita-Platz selbst nichts. In Bayern gibt es keine Beitragsfreiheit, dafür aber einen Landeszuschuss von 100 Euro monatlich an die Einrichtung. Das Land, das entscheidet, hat zwei Wege: Es zahlt die Betreuung selbst oder es verteilt das Geld an Träger und Kommunen.

Die 16 Bundesländer im Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt den Stand vom 15. September 2026 für alle Bundesländer. Beitragsfreiheit bedeutet hier: Der landesgesetzlich geregelte Kindergarten- oder Kita-Beitrag entfällt ganz oder teilweise, abhängig vom Alter des Kindes und der gebuchten Betreuungszeit.

BundeslandBeitragsfrei ab ...StundenbegrenzungLandesgesetz
BerlinGeburt (vollständig)keineTKBG § 3 Abs. 5
Mecklenburg-VorpommernGeburt (vollständig)keineKiFöG M-V § 29 Abs. 1
Nordrhein-Westfalen2 Jahre vor Einschulung45 WochenstundenKiBiz § 50 Abs. 1
Thüringen2 Jahre vor EinschulungkeineThürKitaG § 30 Abs. 1
HamburgGeburt, bis 5 Std. täglich5 Std. täglichKibeG § 9 Abs. 1
Hessen3. Geburtstag, 6 Std.6 Std. täglichHKJGB § 32c
Niedersachsen3. Geburtstag, 8 Std.8 Std. täglichNKiTaG § 22 Abs. 2
Rheinland-Pfalz2. GeburtstagkeineKiTaG § 26 Abs. 1
Brandenburg3. GeburtstagkeineKitaG § 17a
Bremen3. GeburtstagkeineBremKTG § 19a
Bayernkeine Beitragsfrei, 100 Euro ZuschusskeineBayKiBiG Art. 23 Abs. 3
Baden-WürttembergkeinekeineKiTaG § 6
SachsenkeinekeineSächsKitaG § 15
Schleswig-HolsteinkeinekeineKiTaG § 31 Abs. 1
Sachsen-AnhaltkeinekeineKiFöG § 13 Abs. 4
SaarlandkeinekeineSBEBG § 10a Abs. 3

Die Stichtagsregelung in Nordrhein-Westfalen ist die wichtigste Falle. § 50 Abs. 1 KiBiz bestimmt: Wer bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet, zahlt ab dem 1. August desselben Jahres nichts mehr. Ein Kind, das am 1. Oktober Geburtstag hat, zahlt dadurch ein ganzes Jahr länger.

Wie viel Eltern konkret zahlen, wenn kein Freistellungsgesetz greift

In den Ländern ohne Beitragsfreiheit zahlen Eltern einen Betrag, den die Kommune oder der Träger festlegt. Die Bandbreite ist groß. Die folgenden Werte stammen aus den Beitragssatzungen der genannten Städte, erhoben zwischen August und September 2026.

StadtLandBetrag für Kind unter 3Betrag für Kind ab 3
HeilbronnBaden-Württemberg462 Euro bei 6 Std., 605 Euro bei 8 Std.0 Euro (Kostenfreiheit ab 3, städtisch)
StuttgartBaden-Württemberg243 Euro Ganztags 8 Std.160 Euro Ganztags, 98 Euro ermäßigt
NürnbergBayern357 Euro bei 6 Std.199 Euro bei 6 Std.
Frankfurt am MainHessen198 Euro Ganztags0 Euro ab vollendetem 2. Lebensjahr
Halle (Saale)Sachsen-Anhalt155 Euro bis 30 Wochenstd.113 Euro bis 30 Wochenstd.
KasselHessen126 Euro Halbtags0 Euro Halb- und Dreiviertel, 60 Euro Ganztags
SaarbrückenSaarland36 Euro Halbtags, niedrigste Einkommensgruppe11 Euro Halbtags, niedrigste Gruppe
LübeckSchleswig-Holstein150 Euro bei 6 Std., 200 bei 8 Std.150 Euro bei 6 Std., 200 bei 8 Std.
Bad SalzuflenNordrhein-Westfalen307,50 Euro bei 60.000 Eink., 45 Wochenstd.247,50 Euro bei 60.000 Eink., 45 Wochenstd.

Die Tabelle zeigt zwei Dinge. Erstens: Der Unterschied zwischen Heilbronn (605 Euro bei acht Stunden, Kind unter drei) und Saarbrücken (36 Euro Halbtags, niedrigste Einkommensgruppe) liegt fast beim Faktor 17. Zweitens: Saarbrücken staffelt nach Einkommen, Stuttgart nach Einkommen und Betreuungszeit, während Halle, Lübeck und Nürnberg allein nach der Betreuungszeit oder Altersgruppe rechnen und bei Bedarf den Erlass nach § 90 Abs. 4 SGB VIII vorsehen.

Der Einkommensbegriff ist die zweite Stolperfalle. § 90 Abs. 3 SGB VIII verlangt die Staffelung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, wie sie die Satzung definiert. Köln rechnet mit den positiven Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes, Oberhausen mit dem Bruttojahreseinkommen. Wer sein Brutto in die Kölner Erklärung einträgt, landet zu hoch.

Die Rolle von Einkommen und Kinderzahl in der Satzung

Die Satzung, das ist die Elternbeitragssatzung des Orts, legt die Tabelle vor. Deren Struktur entscheidet, was Sie zahlen, nicht die Landespolitik allein. Drei Modelle sind verbreitet:

Die Geschwisterregelung ist meist ein Abzug vom Beitrag, nicht immer. Der Kreis Lippe lässt den Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind komplett entfallen. Nürnberg kennt keine Geschwisterermäßigung. Heilbronn rechnet bei mehreren Kindern mit einem niedrigeren Satz.

Der Einfluss des Alters: Krippe versus Kindergarten

Die Tabelle oben zeigt es: Kinder unter drei Jahren zahlen überall deutlich mehr. Der Krippenplatz kostet 50 bis 100 Prozent mehr als der Kindergartenplatz. Die Begründung liegt im Personalschlüssel. Für ein Kind unter drei ist mehr Personal vorgeschrieben, und das Personal ist der größte Kostenblock einer Kita.

Bad Salzuflen ist ein Beispiel. Bei 60.000 Euro Jahreseinkommen und 45 Wochenstunden zahlt ein Kind unter drei 307,50 Euro, ein Kind ab drei 247,50 Euro. Der Unterschied ist 60 Euro. In Frankfurt am Main ist der Unterschied zwischen Krippe (198 Euro) und Elementarbereich (152 Euro) bei Ganztagsbetreuung ähnlich.

Die Länder mit Beitragsfreiheit ab drei Jahren gleichen das aus. In Hessen sind sechs Stunden täglich ab dem dritten Geburtstag kostenlos. Wer mehr bucht, zahlt nur für den Anteil über sechs Stunden. Das Jahr in der Krippe bleibt aber teuer.

Häufige Fragen zu Kita-Kosten je Bundesland

In welchen Bundesländern ist die Kita komplett kostenlos?

Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben die vollständige Beitragsfreiheit für den Kita-Beitrag eingeführt. In Berlin gilt sie nach § 3 Abs. 5 TKBG, in Mecklenburg-Vorpommern nach § 29 Abs. 1 KiFöG M-V. Die Mahlzeiten, das Verpflegungsentgelt, bleibt überall separat berechnet. In Nürnberg kostet das Mittagessen 76 Euro im Monat, andere Satzungen liegen in ähnlicher Größenordnung.

Warum zahlt man in Bayern, obwohl es dort Betreuungsgeld gibt?

Bayern hat die Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch nicht eingeführt. Stattdessen zahlt das Land einen Zuschuss von 100 Euro monatlich an die Einrichtung, ab dem September des Jahres, in dem das Kind drei wird. Der Zuschuss muss vollständig an die Eltern weitergegeben werden, über einen reduzierten Elternbeitrag. Für jüngere Kinder gibt es das Krippengeld in gleicher Höhe, aber nur bis zu einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro und nur auf Antrag. Das bedeutet: In Bayern zahlen Eltern den regulären Trägerbeitrag, ab drei Jahren reduziert um die 100 Euro, wenn der Träger den Zuschuss weitergibt.

Gilt die Beitragsfreiheit meines Bundeslandes nach einem Umzug weiter?

Die Beitragsfreiheit folgt dem Landesrecht des neuen Wohnorts. Ein Umzug von Nordrhein-Westfalen (letzte zwei Kindergartenjahre frei) nach Bayern (keine Beitragsfreiheit) beendet die Beitragsfreiheit, auch mitten im Kita-Jahr. Der Beitrag wird nach der Satzung des neuen Jugendamts neu festgesetzt. Der Umzug ist der Stelle zu melden, und der neue Bescheid gilt meist ab dem Folgemonat.

Was kostet ein Kita-Platz im Durchschnitt in Deutschland?

Einen amtlichen Durchschnittswert gibt es nicht, und jede Zahl ohne Quelle wäre erfunden. Die Spanne reicht von 0 Euro in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern bis über 600 Euro für einen Krippen-Ganztagsplatz in teuren süddeutschen Kommunen. Ein Krippenplatz in einer deutschen Großstadt liegt typischerweise zwischen 150 und 350 Euro bei durchschnittlichem Einkommen, ein Kindergartenplatz zwischen 0 und 250 Euro. Die genaue Zahl hängt von der Satzung des Orts ab.

Wie spare ich am meisten bei den Kita-Kosten?

Der größte Hebel ist der Erlass nach § 90 Abs. 4 SGB VIII. Bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld wird der Kostenbeitrag auf Antrag erlassen, wenn die Belastung nicht zumutbar ist. Der Antrag ist beim Jugendamt zu stellen, kostet nichts und wirkt meist ab dem Antragsmonat. Der zweitgrößte Hebel ist die Steuer: 80 Prozent der Betreuungskosten, höchstens 4.800 Euro pro Kind und Jahr, sind als Sonderausgaben absetzbar, Verpflegung ausgenommen.

Ändern sich die Kita-Kosten 2026 oder 2027?

Bayern baut seine Förderung um. Der Landtag hat am 22. Juli 2026 die BayKiBiG-Reform beschlossen, sie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Der Elternbeitragszuschuss von 100 Euro entfällt, das Geld geht in einen höheren Qualitätsbonus an die Träger. Ob Eltern danach 100 Euro mehr zahlen, entscheidet jede Kommune selbst. In den anderen Ländern sind aktuell keine vergleichbaren Gesetzesänderungen beschlossen.

Kita-Kosten konkret berechnen

Die Kita-Kosten je Bundesland sind nur der Rahmen. Der Betrag auf Ihrem Konto hängt von der Satzung ab, die für Ihren Wohnort gilt. Der Kita-Kostenrechner rechnet mit den Beitragstabellen der erhobenen Satzungen: Wählen Sie Ihr Bundesland, Ihre Stadt, Alter, Betreuungsumfang und Jahreseinkommen, und Sie sehen den Betrag mit Einkommensstufe und Fundstelle. Zum Kita-Kostenrechner.

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